Grundbuchanmerkungen

Anmerkungen im Grundbuch bezwecken die Kundbarmachung von privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen. Entlassungen aus dem BGBB, Regulierungen oder Subventionen für Hochbauten können im Grundbuch eingetragen werden.
Anmerkung "Kein landwirtschaftliches Grundstück im Sinne des BGBB"
Regulierungsrechtliche Anmerkungen
Parzellierung
