Pachtvertrag

Durch den landwirtschaftlichen Pachtvertrag verpflichtet sich die Verpächterin oder der Verpächter, der Pächterin oder dem Pächter ein Gewerbe oder ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen. Die Pächterin oder der Pächter entrichtet für die Pacht einen Zins.
Formvorschrift
Pachtdauer
Landwirtschaftliche Grundstücke | 6 Jahre Erstpachtdauer, 6 Jahre Pachtfortsetzung |
Landwirtschaftliche Gewerbe | 9 Jahre Erstpachtdauer, 6 Jahre Pachtfortsetzung |