Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz)
Am 1. Mai 2024 wurde das Gesetz über die öffentliche Statistik (Statistikgesetz) im Kanton Aargau in Kraft gesetzt. Im neuen Statistikgesetz sind die Tätigkeiten über den gesamten Statistikproduktionsprozess, von der Datenaufnahme bis zur Datenpublikation, in 24 Paragraphen beschrieben. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für eine moderne und effiziente Statistik im Kanton Aargau.
Rechtliche Grundlage für die Kantonsstatistik
Durch das Statistikgesetz vereinfacht sich die Datenerhebung und die Datenlieferanten können entlastet werden. Wenn immer möglich greifen wir auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zu. Daten aus unterschiedlichen Bereichen oder Zeitpunkten sollen mehrfach genutzt, verknüpft und damit effizienter beschafft, ausgewertet und zur Verfügung gestellt werden.
Umfassender Datenschutz
Stärkung des Service public
Die öffentliche Statistik ist ein wichtiger Service public und für die demokratische Meinungsbildung in unserem Kanton unerlässlich. Mit dem kantonalen Statistikgesetz wollen wir das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausschöpfen. Wir ermöglichen einerseits eine moderne, effiziente sowie gebührenfreie Statistik und stärken andererseits den Datenschutz. Das Statistikgesetz schafft damit einen klaren Mehrwert für die Öffentlichkeit.