Neubewertung aller Liegenschaften per 1. Januar 2025
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine umfassende Neubewertung aller Liegenschaften in Kraft. Diese basiert auf einer aktuellen Wertbasis und einem modernisierten Bewertungsmodell. Die Auswirkungen dieser Neubewertung werden erstmals für das Steuerjahr 2025 zum Tragen kommen. Wesentliche Änderungen, die in der Steuerperiode 2024 oder älter erfolgt sind, werden noch nach dem altem Recht verfügt.