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Lebensmittelinspektorat

Passivraucherschutz

Am 1. Mai 2010 traten das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Der Kanton Aargau kennt keine weiterführende kantonale Gesetzgebung. Mit dem Vollzug wurde das Amt für Verbraucherschutz beauftragt.

Raucherräume (Fumoirs)

Raucherlokale