Bewilligungspflicht
Unter bestimmten Umständen stellt die Tierhaltung erhöhte Ansprüche an die Halter/-innen oder Betreuungspersonen. Um sicherzustellen, dass die für die Tiere verantwortlichen Personen über die nötigen Kenntnisse verfügen, besteht eine Bewilligungspflicht. Wird ein Antrag für eine Bewilligung gestellt, prüft der Veterinärdienst unter anderem die Ausbildung der Betreuungsperson und die künftigen Haltungsbedingungen.