Naturheilpraktiker / Naturheilpraktikerin
Wer als fachlich selbstständige/r Naturheilpraktiker oder Naturheilpraktikerin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
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