Naturheilpraktiker / Naturheilpraktikerin
Wer als fachlich selbstständige/r Naturheilpraktiker oder Naturheilpraktikerin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.