Osteopath / Osteopathin
Wer als fachlich selbstständige/r Osteopath oder Osteopathin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
![Ein Mann liegt auf einer Liege](/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/dienste-fuer-fachpersonen/berufsbewilligungen/osteopath/osteopath_large.jpg)