Physiotherapeut / Physiotherapeutin
Wer als fachlich selbstständige Physiotherapeutin oder Physiotherapeut im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.
![Ein Mann berührt den Rücken einer Frau](/media/kanton-aargau/dgs/dokumente/gesundheit/dienste-fuer-fachpersonen/berufsbewilligungen/physiotherapeut/physiotherapie1_large.jpg)