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Berufsausübungsbewilligungen

Zahnarzt / Zahnärztin

Wer als fachlich selbstständige/r Zahnarzt oder Zahnärztin im Kanton Aargau tätig sein will, benötigt eine gesundheitspolizeiliche Berufsausübungsbewilligung. Sie finden untenstehend die nötigen Informationen zu den Modalitäten.

Wiederkehrende Fragen

Ich habe eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) eines anderen Kantons. Wie gehe ich vor, dass ich auch im Aargau arbeiten kann?

Ich habe ein Zahnarztdiplom aus einem Nicht-EU/EFTA Land, welches von der MEBEKO registriert wurde. Kann ich als Zahnarzt arbeiten?

Ich möchte eine Zahnärztin mit Universitätsdiplom aus Serbien, deren Diplom nicht anerkannt wurde nicht als Zahnärztin, sondern als Assistentin anstellen. Geht das?

Informationsschreiben Kantonszahnarzt

Informationsschreiben Kantonszahnarzt

Informationsschreiben Kantonszahnarzt

Informationsschreiben Kantonszahnarzt Arbeitssicherheit in Zahnarztpraxen