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Pflegefinanzierung

Kantonale Tarifordnung für ambulante Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung

Mit der Teilrevision des Pflegegesetzes wurde der Regierungsrat per 1. Januar 2013 ermächtigt, im Rahmen einer Tarifordnung Normkosten zur Bestimmung der Restkosten zu erlassen. Diese gelten für die Leistungserbringer der Hilfe und Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung.

Spitex-Organisationen ohne Leistungsvereinbarung

Vollkosten pro verrechneter KLV-Stunde