Kantonsanteil an Kosten für stationäre Leistungen
Entsprechend den neuen gesetzlichen Regeln zur Spitalfinanzierung übernehmen die Krankenversicherer und der Kanton die Kosten für die stationären Spitalleistungen seit dem 1. Januar 2012 gemeinsam. Die Tarife werden zwischen Leistungserbringern und Versicherern ausgehandelt. Der Kanton beteiligt sich an diesen Kosten mit einem fixen Prozentsatz.