Hauptmenü

Schutzräume

Beurteilung der Schutzraumpflicht in Alters- und Pflegeheimen (TWS)

Die Beurteilung der Schutzraumpflicht erfolgt gemäss Verordnung über den Zivilschutz (ZSV) vom 11. November 2020.

DokumentFormat
  • Ausgefülltes Projektgenehmigungsformular (für jeden Schutzraum ein separates Formular)
Excel
  • Situationsplan 1:500 oder 1:1'000. Ersichtlich ist der Trümmerbereich, die Lage des Schutzraumes und die Lage von Fluchtröhren und / oder Notausstiegen.
PDF
  • Sämtliche Projektpläne des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Fassaden mit Lage des Schutzraumes 1: 100 oder 1:50)
PDF
  • Schutzraumplan 1:50. Darauf ersichtlich ist die Anordnung der Liegestellen, der Aborte, der Beleuchtung und der Ventilationsaggregate (mit allen Komponenten). Sämtliche Bauteile sind zu Vermassen. Erforderlich sind Schnitte durch den Eingangsbereich Panzertüre (wenn vorhanden Schleuse), den Notausstieg und / oder die Fluchtröhre. Damit die Kontrolle erfolgen kann, muss die Materialisierung (Beton, Dämmung, Bodenaufbau) definiert und in unterschiedlichen Schraffuren dargestellt sein.
PDF
  • Unterlagen aus Vorbesprechungen (sofern vorhanden)
PDF
  • Statische Berechnung (Bewehrungsannahme und Traglastnachweis), Schalungs- und Bewehrungspläne mit Eisenlisten können später eingereicht werden, jedoch spätestens 6 Wochen vor Baubeginn.
PDF
  • Schutzraumfremden Leitungen sind ebenfalls Bewilligungspflichtig, siehe Checkliste "Leitungsführung durch den Schutzraum", diese sind bis spätestens 6 Wochen vor Baubeginn einzureichen.
PDF