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Abgeschlossene Projekte

Umsetzung des Kindes- und Erwachsenen­schutzrechts (KESR)

Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte einer Teilrevision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) im Bereich Erwachsenenschutz sowie Personen- und Kindesrecht zugestimmt. Aufgrund der hohen Komplexität des neuen Rechts verlangt der Bund die Ablösung der bisherigen Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte) durch interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit drei Mitgliedern.

Kantonales Einführungsrecht

Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 27. April 2011

Botschaft des Regierungsrats des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 19. Oktober 2011

Verordnung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (V KESR)

Auslegeordnung vom 4. November 2009

Anhörungsunterlagen und Fragebogen vom 26. November 2010

Unterlagen zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht