Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR)
Am 19. Dezember 2008 haben die eidgenössischen Räte einer Teilrevision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) im Bereich Erwachsenenschutz sowie Personen- und Kindesrecht zugestimmt. Aufgrund der hohen Komplexität des neuen Rechts verlangt der Bund die Ablösung der bisherigen Vormundschaftsbehörden (Gemeinderäte) durch interdisziplinär zusammengesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit drei Mitgliedern.