Öffentlichkeitsprinzip
Private Personen können Einsicht in amtliche Dokumente mündlich oder schriftlich beantragen. Auskunft, Akteneinsicht und Datensperrung sind dabei grundsätzlich gebührenfrei.
Private Personen können Einsicht in amtliche Dokumente mündlich oder schriftlich beantragen. Auskunft, Akteneinsicht und Datensperrung sind dabei grundsätzlich gebührenfrei.