Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?
Die Arbeitslosenversicherung leistet Ersatzzahlungen, wenn versicherte Personen ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Arbeitslosenkasse überprüft, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Sie legt die Höhe der Leistungen fest und ist für das Abrechnen und Auszahlen der Gelder verantwortlich. In der Schweiz sind – mit Ausnahme der Selbstständigerwerbenden – alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert.
Arbeitslosigkeit
Lohneinbusse / Arbeitsausfall
Wohnsitz in der Schweiz
Erwerbsalter
Beitragszeit
Ausnahme bei Betreuung von Kindern
Ausnahme bei Betreuung von Kindern
Weitere Beitragszeiten
Weitere Beitragszeiten
Fehlende Beitragszeit
Fehlende Beitragszeit
Vermittlungsfähigkeit
Wie viele Taggelder können Sie beziehen?
Beitragszeit in Monaten | Alter/Unterhaltspflicht | Taggelder |
---|---|---|
12 - 24 | Bis 25 ohne Unterhaltspflicht | 200 |
12 - <18 | Ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | 260 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
18 - 24 | Ab 25 oder mit Unterhaltspflicht | 400 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
22 - 24 | Invalide ab 25 oder mit Unterhaltspflicht Bezug IV-Rente / IV-Grad > = 40% | 520 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
22 - 24 | ab 55 | 520 Diese Versicherten haben Anspruch auf zusätzliche 120 Taggelder, wenn sie innerhalb der letzten 4 Jahre vor Erreichen des AHV-Rentenalters arbeitslos geworden sind. |
Beitragsbefreit | jedes Alter | 90 |
Was sind Einstelltage (Sanktionen) / Wartetage?
Versicherter Verdienst | Allgemeine Wartetage (mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren) | Allgemeine Wartetage ohne Unterhaltspflicht |
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bis CHF 3000 | 0 | 0 |
CHF 3001 - CHF 5000 | 0 | 5 |
CHF 5001 - CHF 7500 | 5 | 10 |
CHF 7501 - CHF 10416 | 5 | 15 |
ab CHF 10417 | 5 | 20 |