Stellensuche im Ausland
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) beraten Stellensuchende, die im Ausland arbeiten möchten. Nach 28 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit haben Sie als stellensuchende Person aus der Schweiz die Möglichkeit, sich während drei Monaten in einem EU/EFTA-Land aufzuhalten, um dort eine Stelle zu suchen. Dabei behalten Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz.