Coronavirus – Schutzmassnahmen in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und in Betrieben
Die Pflicht zur Erarbeitung eines Schutzkonzepts für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe ist per 17. Februar 2022 entfallen. Arbeitgebende sind weiterhin verpflichtet, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen.