Kurzarbeit
Betriebe können Kurzarbeit anmelden, wenn sie ausserordentliche Arbeitsausfälle erleiden. Dank Kurzarbeitsentschädigung können Arbeitsplätze erhalten werden. Im ersten Schritt müssen Betriebe die Kurzarbeit voranmelden, im zweiten Schritt reichen sie bei der gewählten Arbeitslosenkasse die Abrechnung ein, um die Entschädigung zu erhalten.