Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau wirkt als Bewilligungs- und Aufsichtsstelle von Betrieben im Kanton Aargau, die Arbeit vermitteln und Personal verleihen. Grundlage bildet das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG).
Bewilligungspflicht
![Bauarbeiter auf der Baustelle, im Hintergrund geht die Sonne unter.](/media/kanton-aargau/dvi/bilder/awa/awa/unternehmen/kopie-von-unterwegs-schwarzarbeit-neu_large.jpg)
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