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Sicherheit

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden (Kontaktbox).

Häufige Fragen zur Änderung des Waffengesetzes vom 15. August 2019

Häufige Fragen betreffend das Waffenrecht

FAQ's

Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Bewilligungen für zum Beispiel Karabiner, Pistole und Sturmgewehr?

Ich habe eine Pistole/Gewehr mit WES gekauft und möchte jetzt aber grössere Magazine verwenden. Wie kann ich das legal machen?

Ich bin im Schützenverein verantwortlich für die vereinseigenen Feuerwaffen. Hat der Verein irgendwelche Pflichten?

Ich bin Vater von vier Söhnen. Der Älteste ist 17 Jahre alt und nimmt am Jungschützenkurs teil. Nach dem ersten Kurstag kam er mit dem Sturmgewehr 90 (Leihwaffe) nach Hause. Kann ich die Waffe bei mir zu Hause aufbewahren?

Ich bin Vater eines 18 Jahre alten Sohnes. Er besucht den Jungschützenkurs. Nun hat der Verein ihm ein Sturmgewehr 90 PE aus dem Vereinseigentum zum Gebrauch während eines Jahres übergeben. Ist das erlaubt?

Ich habe vor zwei Jahren vom Verein ein Sturmgewehr mit einer Bewilligung zum Gebrauch übernommen und nun am Schiesssport kein Interesse mehr. Muss der Verein nun für die Rücknahme des Gewehrs ebenfalls einen Waffenerwerbsschein beantragen?

Benötige ich eine Waffentragbewilligung, wenn ich meine Waffe ins Schützenhaus oder in den Schiesskeller transportiere?

Ich gebe den Schiesssport auf, besitze aber noch 1'000 Schuss Pistolenmunition. Darf ich die Munition einem Kollegen verkaufen?

Ich habe je eine Ordonnanzpistole SIG 210 und SIG P 220. Beide sind privatisiert, d.h. "P" gestempelt. Muss ich diese Pistolen melden?

Ich habe bei der Entlassung aus der Wehrpflicht meine Armeewaffe ins Privateigentum übernommen. Gleichzeitig habe ich das vor zehn Jahren vom Zeughaus als Leihwaffe zur Verwendung erhaltene Sturmgewehr 57 käuflich erworben. Sind diese Waffen zur Registrierung dem Waffenbüro zu melden?

Vor Jahren hat mein Vater aus dem Ausland ein deutsches Ordonnanzgewehr ohne Bewilligung in die Schweiz eingeführt und vor zwölf Jahren an mich übergeben. Muss das Gewehr zur Nachregistrierung gemeldet werden?

Mein Grossvater hatte meinem Vater vor zehn Jahren drei Waffen (ein Langgewehr und zwei Karabiner) vererbt. Seit vier Jahren sind die Waffen in meinem Besitz. Muss ich diese Waffen zur Nachregistrierung dem Waffenbüro melden?

Mein Vater ist gestorben und hat eine grosse Waffensammlung hinterlassen. Was muss ich jetzt tun?

Ich habe eine Einladung als Jäger oder Sportschütze für einen Schiess-Anlass im Ausland erhalten. Was benötige ich, um meine Jagdwaffen ins Ausland zu nehmen?

Was ist der Unterschied zwischen der ABK Sammler und ABK Sportschiessen?