Umewelt- und Tierdelikte
Die Umweltschutz- und die Tierschutzgesetzgebung hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und alle Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.
Die Umweltschutz- und die Tierschutzgesetzgebung hat zum Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und alle Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.