Zwangsmassnahmen
Personen ohne Anwesenheitsrecht müssen die Schweiz verlassen. Weigern sie sich, freiwillig in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren, können sie unter Anwendung von Zwangsmassnahmen rückgeführt werden.
Personen ohne Anwesenheitsrecht müssen die Schweiz verlassen. Weigern sie sich, freiwillig in ihren Herkunftsstaat zurückzukehren, können sie unter Anwendung von Zwangsmassnahmen rückgeführt werden.