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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau

Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.

Prüfung durch die Gemeinde

Prüfung durch den Kanton

Prüfung durch den Bund

Verfahrensdauer

Verfahrensablauf

Merkblatt zur ordentlichen Einbürgerung

Gesuchsformulare

Handbuch ordentliche Einbürgerungen inkl. Anhänge