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Ehe

Namensführung nach der Eheschliessung

Sich frühzeitig über die gewünschte Namensführung Gedanken zu machen, lohnt sich. Das schweizerische Namensrecht sieht folgende Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschliessung vor:

Name der Ehegatten nach der Eheschliessung

Name der Kinder

Eheschliessung vor dem 31.12.2012 / Namenserklärung auf den Ledignamen

Ausländische Staatsangehörigkeit