Namensführung nach der Eheschliessung
Sich frühzeitig über die gewünschte Namensführung Gedanken zu machen, lohnt sich. Das schweizerische Namensrecht sieht folgende Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschliessung vor:
Sich frühzeitig über die gewünschte Namensführung Gedanken zu machen, lohnt sich. Das schweizerische Namensrecht sieht folgende Möglichkeiten der Namensführung nach der Eheschliessung vor: