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Partnerschaft

Eintragung der Lebenspartnerschaft im Ausland

Ab 1. Juli 2022 können im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften von verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren im schweizerischen Personenstandsregister als eingetragene Partnerschaft registriert werden, wenn die Lebenspartnerschaft ein Zivilstandsverhältnis mit ähnlicher Wirkung wie die Ehe begründet.

Vor der Beurkundung (Eintragung der Lebenspartnerschaft im Ausland)

Nach der Beurkundung (Eintragung einer Lebenspartnerschaft im Ausland)