Eintragung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Ab 1. Juli 2022 können im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften von verschiedengeschlechtlichen und gleichgeschlechtlichen Paaren im schweizerischen Personenstandsregister als eingetragene Partnerschaft registriert werden, wenn die Lebenspartnerschaft ein Zivilstandsverhältnis mit ähnlicher Wirkung wie die Ehe begründet.