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Todesfall

Todesfall

Todesfälle sind innert zwei Tagen dem für den Todesort zuständigen Regionalen Zivilstandsamt oder der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes zu melden. Die Bestattung ist mit dem Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des letzten gesetzlichen Wohnortes der/des Verstorbenen zu organisieren.

Natürlicher Todesfall zu Hause

Todesfall im Spital oder Heim

Todesfall infolge eines Unfalls oder Suizid

Mitteilungen durch das zuständige Regionale Zivilstandsamt

Zusätzliche Mitteilungen durch die Angehörigen