Todesfall
Todesfälle sind innert zwei Tagen dem für den Todesort zuständigen Regionalen Zivilstandsamt oder der Gemeindekanzlei des letzten Wohnortes zu melden. Die Bestattung ist mit dem Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des letzten gesetzlichen Wohnortes der/des Verstorbenen zu organisieren.