Oberstaatsanwaltschaft
Die Leitung der Staatsanwaltschaften obliegt im Kanton Aargau der Oberstaatsanwaltschaft. Sie beaufsichtigt die kantonale Staatsanwaltschaft und die sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke.
Die Leitung der Staatsanwaltschaften obliegt im Kanton Aargau der Oberstaatsanwaltschaft. Sie beaufsichtigt die kantonale Staatsanwaltschaft und die sechs Staatsanwaltschaften für die Bezirke.