Fahrzeugprüfung
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.
Nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nur mit Händler- oder Tageskontrollschildern zur Fahrzeugprüfung gebracht werden. Für Fahrzeuge ohne entsprechende Kontrollschilder wird die Fahrzeugprüfung nicht durchgeführt.