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Fahrzeugprüfung

Technische Änderungen

Der Halter oder die Halterin hat der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Ausserordentliche Prüfungspflicht bei technischen Änderungen