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State Chancellery

Schlichtungskommission für Personalfragen

Die Schlichtungskommission für Personalfragen versucht bei personalrechtlichen Streitigkeiten eine Einigung zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und dessen Mitarbeitenden herbeizuführen. Sie ist hingegen nicht zuständig für privatrechtliche Konflikte von Arbeitnehmenden im Kanton Aargau oder für mietrechtliche Streitigkeiten.

Hervorgehoben:Zuständigkeit

Die Schlichtungskommission ist zuständig für Mitarbeitende, die beim Kanton Aargau angestellt sind, sowie für Lehrpersonen, Schulleiterinnen und Schulleiter, Assistenzpersonen oder externe Fachpersonen am Kindergarten, an einer Volksschule, an einer kantonalen Schule gemäss Schulgesetz oder an einer kantonalen Berufsschule.