Einschränkung
Die Schlichtungskommission kümmert sich nur um personalrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Kanton Aargau als arbeitgebende Instanz und seinen Kantonsangestellten (inklusive Lehrpersonen).
Die Schlichtungskommission für Personalfragen versucht bei personalrechtlichen Streitigkeiten eine Einigung zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und dessen Mitarbeitenden herbeizuführen. Sie ist hingegen nicht zuständig für privatrechtliche Konflikte von Arbeitnehmenden im Kanton Aargau oder für mietrechtliche Streitigkeiten.
Die Schlichtungskommission kümmert sich nur um personalrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Kanton Aargau als arbeitgebende Instanz und seinen Kantonsangestellten (inklusive Lehrpersonen).