Wichtige Einschränkung
Die Schlichtungskommission bearbeitet nur Gesuchsanfragen von Kantonsmitarbeitenden und Lehrpersonen des Kantons Aargau.
Die Schlichtungskommission prüft auf Gesuch hin arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und dessen Mitarbeitenden. Dafür muss ein Gesuch um die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens eingereicht werden.
Die Schlichtungskommission bearbeitet nur Gesuchsanfragen von Kantonsmitarbeitenden und Lehrpersonen des Kantons Aargau.
Sie können uns Ihr Gesuch über Ihre private IncaMail-Plattform zustellen.