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Conciliation Commission

Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungskommission prüft auf Gesuch hin arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Kanton als Arbeitgeber und dessen Mitarbeitenden. Dafür muss ein Gesuch um die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens eingereicht werden.

Wichtige Einschränkung

Die Schlichtungskommission bearbeitet nur Gesuchsanfragen von Kantonsmitarbeitenden und Lehrpersonen des Kantons Aargau.

Form des Gesuchs

Inhalt des Gesuchs

Prozessgrafik zur Einreichung eines Gesuchs

© Kanton Aargau

Elektronische Eingabe

Sie können uns Ihr Gesuch über Ihre private IncaMail-Plattform zustellen.