U.03 Alteidgenössisches Archiv, 1305-1719 (Bestand)

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Ref. code:U.03
Ref. code AP:U.03
Title:Alteidgenössisches Archiv
Creation date(s):1305 - 1719
Level:Bestand

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Name of the creator / provenance:verschiedene
Administration history:Das lenzburgische, später kyburgische und ab 1264 habsburgische Amt Baden umfasste wechselnde Teile des Gebiets zwischen Rhein, Aare und Reuss. Im 14. Jh. war das Amt Baden auf das Dreieck zwischen Limmat und Reuss konzentriert. Als Teil der habsburgischen Landvogtei Aargau wurde es durch einen Landvogt verwaltet, der seinen Sitz in der Stadt Baden hatte.
Nachdem König Sigismund die eidgenössischen Orte aufgefordert hatte, die österreichischen Vorlande für das Reich einzuziehen, annektierten diese 1415 grosse Gebiete im Aargau. Nach der Eroberung wurden die Ämter Baden und Siggenthal, die bischöflich-konstanzischen Vogteien Klingnau, Zurzach und Kaiserstuhl und das links der Aare liegende Kirchspiel Leuggern, ein zusammen hängendes Gebiet, in dem die Habsburger die Blutgerichtsbarkeit innegehabt hatten, zur Gemeinen Herrschaft "Grafschaft Baden" zusammengefasst. Erst unter den Eidgenossen wird der Begriff "Grafschaft Baden" geläufig. Die Grafschaft bildete zusammen mit den Freien Ämtern das älteste von den eidgenössischen Orten Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus und Uri (ab 1443) gemeinschaftlich regierte Untertanengebiet. Es war gegliedert in acht innere (Rohrdorf, Birmenstorf, Gebenstorf, Dietikon, Wettingen, Siggenthal, Ehrendingen, Leuggern) und drei äussere Ämter (Klingnau, Zurzach, Kaiserstuhl). Die Gemeine Herrschaft wurde im Namen aller regierenden Orte von einem Landvogt verwaltet, der alle zwei Jahre nach einer festen Reihenfolge von den einzelnen Orten besetzt wurde und seinen Sitz im Landvogteischloss in Baden hatte. In seine Zuständigkeit fielen im Wesentlichen die Kriminalgerichtsbarkeit und die Zivilgerichtsbarkeit in höherer Instanz, die Militärhoheit, sowie die Oberaufsicht über die lokale Verwaltung und die Verwaltung der obrigkeitlichen Einkünfte und Rechte. In jedem Amt sass ein einheimischer Untervogt. Die zahlreichen Grund- und niedergerichtsherrlichen Rechte in adliger, bürgerlicher und klösterlicher Hand blieben unter Oberherrschaft der eidgenössischen Orte bestehen. In Folge des zweiten Villmergerkrieges 1712 und der Niederlage der katholischen Orte mussten letztere ihre Mitherrschaft abgeben und die reformierten Orte Bern, Zürich und Glarus herrschten bis 1798 alleine über die katholische Grafschaft Baden.
Von 1416 an fanden in Baden zahlreiche Tagsatzungen statt, ab 1426 regelmässig auch die Abnahme der Jahrrechnungen aller Gemeinen Herrschaften. Tagsatzung hiessen in der Alten Eidgenossenschaft die Versammlungen, an denen bevollmächtigte Boten der eidgenössischen Orte gemeinsame Geschäfte berieten. Die Bezeichnung Tagsatzung ist abgeleitet von der Wendung "einen Tag setzen" und meint die Vereinbarung eines Termins etwa für Rechtsgeschäfte. Zusammensetzung, Funktion und Kompetenzen der Tagsatzung entwickelten sich seit dem 13. Jh. allmählich aus der Praxis. Deutlich sichtbar werden die Konturen ab 1415, da die Eroberung des Aargaus und die Einrichtung der ersten Gemeinen Herrschaft ein gemeinsames Auftreten der eidgenössischen Orte als Obrigkeit verlangte. Neben der Verwaltung der Gemeinen Herrschaften waren unter anderem die Behandlung von Kirchen- und Wirtschaftsfragen und von aussenpolitischen Themen, sowie die Vermittlung bei Konfliktfällen wichtige Geschäfte der Tagsatzung. Die Tagsatzung versammelte sich mehrmals pro Jahr. Bis 1500 trafen sich die Gesandten meist in Luzern, aber auch in Zürich, Baden, Bern, Schwyz und an anderen Orten. Nach der Reformation wurde Baden zum häufigsten Versammlungsort. Wegen den dort stattfindenden Tagsatzungen wurden im Archiv der Landvogtei zahlreiche Urkunden und Akten verwahrt, die nicht nur die Grafschaft Baden betreffen. Als nach dem zweiten Villmergerkrieg die katholischen Orte aus der Verwaltung der Grafschaft Baden und der Unteren Freien Ämter ausgeschlossen wurden, weigerten sie sich, ihre Gesandten in das allein von reformierten Ständen beherrschte Baden zu delegieren. Man wählte das paritätische Frauenfeld als gemeineidgenössischen Tagungsort. Deshalb brechen auch die Serien der Beilagen, Akten, Manualia und Jahrrechnungen mit 1712 ab. [Vgl. Máthé, Vom Pergament zum Chip, S. 59; e-HLS, 11.10.2011: Baden (AG, Grafschaft), Tagsatzung, Gemeine Herrschaften]
Archival history:Walther Merz übernahm für das Archiv der Landvogtei Baden die 1782 unter Landschreiber Salomon Escher eingeführte Trennung zwischen gemeineidgenössischen Angelegenheiten und Verwaltung der Grafschaft Baden. Daraus resultierte die Unterteilung in "Alteidgenössisches Archiv" und "Grafschaft Baden". Escher hatte die Archivalien im Archiv der Landvogtei Baden geordnet und in der Reihenfolge verzeichnet, wie sie Wand für Wand in den Gestellen des Archivraums im Landvogteischloss aufgestellt waren (AA/2251: General-Register der im Archiv der Grafschaft Baden vorhandenen Schriften).
Die Tagsatzung in Baden war bis 1712 Appellationsinstanz für die Gemeinen Herrschaften gegen Entscheide ihrer Landvögte und ihr oblag auch die Abnahme der Jahresrechnung der Landvögte aller Gemeinen Herrschaften. Deshalb wurden im Landvogteiarchiv auch zahlreiche Unterlagen aufbewahrt, die nicht die Grafschaft Baden betrafen sondern andere eidgenössische Untertanengebiete.
Ein Grossteil des Landvogteiarchivs gelangte 1803 direkt von Baden ins Staatsarchiv nach Aarau. Die Ablieferungen zwischen 1803 und 1929 sind im einzelnen nicht mehr nachverfolgbar. [Vgl. Máthé, Vom Pergament zum Chip, S. 58-61, S. 66; Boner, Hauptzüge der Geschichte des aargauischen Staatsarchivs, in: Argovia 91, S. 431-432, S. 440-443]

Information on content and structure

Contains:U.03/0001 - U.03/0232; u.a. Rechtsgeschäfte; Gütererwerb und -verkauf; Güterverschreibungen; Schuldbriefe; Lehensbriefe; Schenkungen; Privilegien; Schrimbriefe
Appraisal and destruction:Die Unterlagen wurden integral archiviert.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Reproduction conditions:© Staatsarchiv Aargau

Information on related materials

Related material:CH-000051-7_UR.03/02: Alteidgenössisches Archiv (Regesten; MF.1/2005/0021); CH-000051-7_UR.04a: Alteidgenössisches Archiv (Register; MF.1/2005/0021); CH-000051-7_AA/2260-AA/2261: Regesten;
CH-000051-7_U.04: Grafschaft Baden; CH-000051-7_U.05: Stadt Baden; CH-000051-7_U.07: Herschaft Böttstein; CH-000051-7_U.08: Stadt Bremgarten und Kelleramt; CH-000051-7_U.16: Sanblasianische Propsteien Klingnau und Wislikofen; CH-000051-7_U.18: Hochstift Konstanz; CH-000051-7_U.21: Johanniterkommende Leuggern; CH-000051-7_U.34: Kloster Sion; CH-000051-7_U.35: Herrschaft Schwarzwasserstelz; CH-000051-7_U.38: Kloster Wettingen; CH-000051-7_U.42: Stift Zurzach; CH-000051-7_AA/2250b-AA/4115: Alteidgenössisches Archiv, Kanzleiarchiv, Landvogtei Baden (Luzerner Akten), Untere Freie Ämter, Gemeine Herrschaften und übrige Teilbestände der Grafschaft Baden; CH-000051-7_AA/4116-AA/4457a: Obere und Untere Freie Ämter; CH-000051-7_P: Karten und Pläne; CH-000249-X_A: Urkunden, Bücher und Akten bis 1798 im Stadtarchiv Baden; CH-000033-9: Staatsarchiv Zürich; CH-000030-7: Staatsarchiv Bern; CH-000076-6: Staatsarchiv Luzern
Publications:Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede (1245-1798). Diverse Serien. Luzern, Zürich 1839-86.
Boner, Georg: Die Erschliessung ausländischer Archivalien zur aargauischen Geschichte. In: Argovia 84 (1972), S. 96-117.
Merz, Walther: Inventar des Stadtarchivs Baden. In: Merz, Walther (Hg.): Die Inventare der aargauischen Stadtarchive, 1. Abt. Aarau 1917, S. 131-158.
Rechtsquellenkommission des Schweizerischen Juristenvereins (Hg.): Repertorium schweizergeschichtlicher Quellen im Generallandesarchiv Karlsruhe. Zürich 1981-1990.
Welti, Friedrich Emil (Hg.): Die Urkunden des Stadtarchivs Baden im Aargau, 2 Bde. Bern 1896 und 1899.
Willy Pfister: Inventar der aargauischen reformierten Pfarrarchive. Aarau 1942. (Sign. StAAG: STA Cg 7)
Willy Pfister und Georg Boner: Aargauische Gemeindearchive Inventare. Aarau, Staatsarchiv 1999. (Sign. StAAG: STA Cg 4)
Bütikofer, Niklaus: Zur Funktion und Arbeitsweise der eidgenössischen Tagsatzung des 15. und 16. Jahrhunderts. In: Zeitschrift für Historische Forschung 13 (1986), S. 15-41.
Bütikofer, Niklaus: Konfliktregulierung auf den Eidgenössischen Tagsatzungen des 15. und 16. Jahrhunderts. In: Parliaments, Estates and Representation II (1991), S. 103-115.
Jucker, Michael: Gesandte, Schreiber, Akten. Politische Kommunikation auf eidgenössischen Tagsatzungen im Spätmittelalter. Zürich 2004.
Kreis, Hans: Die Grafschaft Baden im 18. Jahrhundert. Zürich 1909.
Mittler, Otto: Die Grafschaft Baden. In: Aargauer Heimat 1944, S. 41-70.
Seiler, Christophe; Steigmeier, Andreas: Geschichte des Aargaus. Illustrierter Überblick von der Urzeit bis zur Gegenwart. Aarau 1991.
Würgler, Andreas: Die Tagsatzung der Eidgenossen. Spontane Formen politischer Repräsentation im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit. In: Landschaften und Landstände in Oberschwaben. Bäuerliche und bürgerliche Repräsentation im Rahmen des frühen europäischen Parlamentarismus. Hg. von Peter Blickle. Tübingen 2000, S. 99-117.
Würgler, Andreas: Die Tagsatzung der Eidgenossen. Politik, Kommunikation und Symbolik einer repräsentativen Institution im europäischen Kontext 1470-1798. Habil.schrift masch. Bern 2004.
 

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