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AA/2837-AA/2838 Untere Freie Ämter, 1557-1792 (Bestand)
Information on identification |
Ref. code: | AA/2837-AA/2838 |
Ref. code AP: | AA/2837-AA/2838 |
Title: | Untere Freie Ämter |
Creation date(s): | 1557 - 1792 |
Level: | Bestand |
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Information on context |
Name of the creator / provenance: | Landvogtei Baden |
Administration history: | Vor der Eroberung durch die Eidgenossen bestand das Gebiet der späteren Freien Ämter aus drei selbständigen habsburgischen Herrschaftsgebieten: den Ämtern Muri, Meienberg und Richensee/Hitzkirch, sowie aus einem Teil des Amtes Lenzburg. Neben den klösterlichen Grund- und Niedergerichtsherren, allen voran den Klöstern Muri, Hermetschwil und Gnadenthal, gab es auch eine Anzahl kleinadliger und bürgerlicher Gerichtsherrschaften. Einige von diesen blieben nach der Eroberung durch die Eidgenossen erhalten. Nachdem König Sigismund die eidgenössischen Orte aufgefordert hatte, die habsburgischen Vorlande für das Reich einzuziehen, eroberten und annektierten diese 1415 grosse Gebiete im Aargau. Die Kapitulation Bremgartens bedeutete den Übergang der Gebiete der nachmaligen Freien Ämter an die sechs Orte Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus. Das Territorium wurde vorerst in zwei Herrschaftsbereiche aufgespaltet: Die Ämter Meienberg, Richensee/Hitzkirch und den Gerichtsbezirk Villmergen (Teil des Amts Lenzburg) hielt die Stadt Luzern, der übrige Teil wurde von sechs Orten gemeinsam regiert. Die anderen fünf Orte verlangten von Luzern die Abtretung der Ämter Meienberg, Richensee und Villmergen, die der Gemeinen Herrschaft angegliedert werden sollten. Das unbeteiligte Bern entschied als Schiedsort 1425 zugunsten der fünf Orte. 1435 wurde die Gemeine Herrschaft in 13 Ämter gegliedert: Meienberg, Richensee/Hitzkirch, Muri, Boswil, Hermetschwil und Bettwil und die im sog. Niederamt zusammengefassten sieben Ämter Villmergen, Wohlen, Dottikon, Hägglingen, Niederwil, Büblikon-Wohlenschwil sowie Sarmenstorf. Die regierenden Orte stellten abwechselnd im Zweijahresrhythmus den nicht residierenden Landvogt. In jedem Amt sass ein einheimischer Untervogt. Erst im 16. Jh. setzte sich die Bezeichnung "Freie Ämter" durch. Die katholischen Freien Ämter blieben eine Gemeine Herrschaft der sieben Alten Orte (mit Uri seit 1532, ohne Bern) bis 1712. Als Folge des zweiten Villmergerkrieges und der Niederlage der katholischen Orte wurden sie in zwei eigenständige Landvogteien geteilt: in die Oberen Freien Ämter, in deren Herrschaft Bern einbezogen wurde, und in die Unteren Freien Ämter, die derselben Oberherrschaft wie die Grafschaft Baden unterstanden. Die reformierten Orte Bern, Zürich und Glarus herrschten nun über die katholischen Unteren Freien Ämter, bestehend aus dem Niederamt, dem Amt Hermetschwil und teilweise dem Amt Boswil. [Vgl. Freie Ämter, e-HLS, 18.10.2011; Máthé, Vom Pergament zum Chip, S. 87; Siegrist, Die Landvogtei in Freien Ämtern bis 1712, in: SSRQ AG II/8, S. 24-30; Dubler, Gemeinsam beherrscht und verwaltet, S. 11-18] |
Archival history: | Der Bestand gelangte 1803 ins Staatsarchiv nach Aarau. Ein Teil davon gehörte zu den gemeineidgenössischen Unterlagen im Landvogteiarchiv. Einige der hier von Walther Merz eingeordneten Unterlagen zeugen davon, dass die Freien Ämter nach der Eroberung 1415 zunächst von Baden aus verwaltet wurden. Eine feste Kanzlei entstand erst ab 1576 in Bremgarten, massgeblich beeinflusst durch die Landschreiber der Familie Zurlauben. Nach der Teilung 1712 blieben die nun getrennten Kanzleien für die Oberen und die Unteren Freien Ämter beide in Bremgarten. Die Acht Alten Orte vereinbarten, das Kanzleiarchiv ungeteilt in Bremgarten zu belassen und wozu beide Landschreiber Zutritt haben sollten. Trotz der eigenen Kanzlei bestand aber eine Ausrichtung der Unteren Freien Ämter auf Baden: Die drei Stände erliessen etwa ihre Verfügungen oft gleichzeitig für beide Verwaltungen. Badische Mandate dienten als Vorlage für die Unteren Freien Ämter oder wurden für beide Verwaltungen in Baden gedruckt. Wegen dieser wechselnden Verwaltungspraxis ist neben den Unterlagen des alteidgenössischen Archivs auch das Kanzleiarchiv für die Freien Ämter relevant. [Vgl. Máthé, Vom Pergament zum Chip, S. 58-61, S. 87-88; Dubler, Gemeinsam beherrscht und verwaltet, S. 14-16] |
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Information on content and structure |
Contains: | AA/2837 - AA/2838; Jahrrechnungsabschiede und andere Rechnungen; Landvögte und Landschreiber; Reformation; Scharfrichter; Weidegang; Wald und Jagd; Gemeinden |
Appraisal and destruction: | Die Unterlagen wurden integral archiviert und erschlossen. |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Reproduction conditions: | © Staatsarchiv Aargau |
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Information on related materials |
Related material: | CH-000051-7_U.09: Freie Ämter; CH-000051-7_AA/2250b-AA/2836: Alteidgenössisches Archiv, Kanzleiarchiv, Landvogtei Baden (Luzerner Akten); CH-000051-7_AA/4116-AA/4457a: Obere und Untere Freie Ämter; CH-000051-7_P: Karten und Pläne |
Publications: | Siegrist, Jean Jacques (Hg.): SSRQ AG II/8. Die Freien Ämter I: Die Landvogteiverwaltung bis 1712. Aarau 1976. Siegrist, Jean Jacques; Dubler, Anne-Marie (Hg.): SSRQ AG II/9. Die Freien Ämter II: Die Landvogteiverwaltung 1712 bis 1798, Die Reuss bis 1798. Basel 2006. Dubler, Anne-Marie: Gemeinsam beherrscht und verwaltet. Die Freien Ämter als eidgenössisches Untertanenland. In: Argovia 119 (2007), S. 8-57. Siegrist, Jean Jacques: Die Landschreiber der Freien Ämter bis 1712. In: Bremgarter Neujahrsblätter 1976, S. 5-49. Siegrist, Jean Jacques: Die Entstehung der gemeineidgenössischen Vogtei Freie Ämter. In: Unsere Heimat 51 (1979), S. 5-30. Strebel, Karl: Die Verwaltung der Freien Ämter im 18. Jh. Aarau 1940. |
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Usage |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Nicht öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1460 |
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