VR.1885 Verfassungsrat 1884-1885, 1884-1885 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:VR.1885
Ref. code AP:VR.1885
Title:Verfassungsrat 1884-1885
Creation date(s):1884 - 1885
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Verfassungsrat 1884-1885
Administration history:Seit seiner Gründung 1803 gab sich der Kanton Aargau sieben Verfassungen: 1803, 1814, 1831, 1841, 1852, 1885 und 1980. Während die Verfassungen von 1803 und insbesondere jene von 1814 stark restaurativ geprägt waren, hatten die Verfassungen von 1831, 1841 und 1852 sowie die Teilrevisionen der 1860er- und 1870er-Jahre neben der Machtsicherung und Machtfestigung der Liberalen den Ausbau der Volksrechte und die schrittweise Verwirklichung der direkten Demokratie zum Ziel.
Die Volksrechte – insbesondere das 1870 beschlossene obligatorische Steuerfussreferendum – hatten jedoch auch zur Folge, dass das Regieren gegen den Willen der römisch-katholischen Bevölkerungsschichten schwierig wurde. Hinzu kam, dass die gute Konjunkturlage der 1860er-Jahre in den 1870er-Jahren durch eine schwere Wirtschaftskrise abgelöst wurde, wodurch breitere Bevölkerungsschichten verarmten und die Armenlasten für viele Gemeinden stiegen, was die Unzufriedenheit ausgedehnter Kreise förderte.
Um diese politische und gesellschaftliche Krise zu überwinden, forderten liberaldemokratische Kreise seit Mitte der 1870er-Jahre eine Totalrevision der Verfassung. Am 9. Dezember 1883 stimmte die Bevölkerung diesem Vorschlag mit einem knappen Mehr zu (16'888 Ja-Stimmen gegen 16'614 Nein-Stimmen). Am 28. Januar wurde ein 178-köpfiger Verfassungsrat gewählt. Aus dessen Mitte bildete sich ein 33-köpfiger Ausschuss, der einen Verfassungsentwurf zuhanden des Verfassungsrats ausarbeitete. Im August 1884 begann der Verfassungsrat mit den Beratungen über den ersten Verfassungsentwurf, und nach zweimaliger Lesung verabschiedete er am 23. April 1885 die neue Verfassung. Am 7. Juni 1885 wurde die neue Verfassung mit 20'038 Ja-Stimmen gegen 13'766 Nein-Stimmen vom Volk angenommen.
Die zwei wichtigsten einzelnen Änderungen der neuen Verfassung waren die Reduzierung der nun hauptamtlichen Regierungsratsmitglieder von sieben auf fünf Personen und die Abschaffung des obligatorischen Steuerfussreferendums. Allgemein gilt die Verfassung von 1885 zudem als wichtiger Schritt zur Überwindung der Gegensätze, welche den Aargau in den Jahrzehnten zuvor geprägt hatten. So mussten bei der Bestellung des Regierungsrates die Katholiken mitberücksichtigt werden und die Kirchgemeinden erhielten den Status öffentlicher Korporationen mit dem Recht, Steuern zu erheben sowie ihre Kirchenpfleger und Geistlichen selber zu wählen. Zudem wurden in der Verfassung von 1885 erstmals die staatlichen Aufgaben insbesondere im Bereich der Wohlfahrt genauer definiert. Insofern war die Verfassung von 1885 auch ein wichtiger Schritt beim Aufbau des neuzeitlichen Wohlfahrtsstaates.

Quellen:
Regierungsrat des Kantons Aargau (Hg.): 150 Jahre Kanton Aargau im Lichte der Zahlen, S. 83-87
Stähelin, Heinrich, Geschichte des Kantons Aargau, Bd. 2, S. 141-146
Seiler, Christophe, Steigmeier, Andreas, Geschichte des Aargaus, S. 105-108
Heinrich Stähelin, e-HLS: Aargau; http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D7392.php [25.02.2013]
Archival history:Die Übernahme ist im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar.

Information on content and structure

Contains:Protokolle des Verfassungsrates von 1884/85, Verfassungen von 1814, 1831 und 1885
Appraisal and destruction:Der Bestand wurde integral übernommen.
 

Usage

Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=1510
 

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