AG 12 Sozialforum Bezirk Zurzach, 1864-1964 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:AG 12
Ref. code AP:AG 12
Title:Sozialforum Bezirk Zurzach
Creation date(s):1864 - 1964
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Sozialforum Bezirk Zurzach und Vorgängerorganisationen
Administration history:Der Zweck des 1864 gegründeten "Armenerziehungsvereins im Bezirk Zurzach" war die Unterbringung und Beaufsichtigung von Pflegekindern bedürftiger Eltern bei geeigneten Familien oder in Anstalten. Auch für Waisen suchte der Verein Pflegeeltern. Es handelte sich bei den Pflegekindern um Kinder zwischen 4 und 14 Jahren, ab 14 Jahren wurden sie an Lehrmeister zum Erlernen eines Handwerks weitervermittelt. Der Armenerziehungsverein im Bezirk Zurzach beaufsichtigte 1920 72, 1930 109 und 1940 93 Kinder.
Die Vereinsorgane gliederten sich gemässe den Statuten von 1888 und 1928 in eine Generalversammlung, einen erweiterten Vorstand mit 11, später 15 Mitgliedern und einen engeren Vorstand bzw. eine leitende Kommission. Der erweiterte Vorstand wählte die leitende Kommission aus seinen Mitgliedern. Die leitende Kommission bestand aus dem Kassier, dem Präsident und dem Aktuar. Die leitende Kommission war die Geschäftsleitung des Vereins mit den Aufgaben, den Verein nach aussen zu vertreten, über die Aufnahme und Versorgung von Pflegekindern zu entscheiden, die Kost- und Lehrgeldverträge abzuschliessen, die Jahresrechnung zu prüfen und dem Vorstand Bericht abzustatten. Die übrigen Vorstandsmitglieder erfüllten die Funktion von Inspektoren und besuchten die Pflegkinder in ihren Pflegfamilien, worüber sie Bericht erstatteten.
Mit der Einführung des Familienrechts des ZGB von 1912 wurden die Kantone ermächtigt, Vormundschaftsbehörden ins Leben zu rufen, die Minderjährige den leiblichen Eltern entziehen konnten. Am 20. November 1922 erliess der Kanton die "Verordnung betreffend die Pflegekinder", welche die Aufsicht über Pflegeverhältnisse regelte. Die durch die privaten Armenerziehungsvereine versorgten Kinder fielen jedoch explizit nicht unter diese neue Verordnung, da sie ja durch die Vereine beaufsichtigt wurden. Dadurch wurden die Vereine auf die gleiche Ebene gehoben wie die staatlichen Institutionen. Die direkte Aufsicht übten die Bezirksämter und die Oberaufsicht die Justizdirektion aus. Als Kontrollorgane wurden neben den Amtsvormündern und deren Fürsorgerinnen insbesondere auch die Inspektionsorgane der Armenerziehungsvereine verpflichtet. Die Armenerziehungsvereine waren also befugt, in die durch die offiziell-rechtlichen Vormundschaftsbehörden errichteten Pflegekinderverhältnisse einzusehen. Auch das revidierte Armengesetz von 1936 bestimmte, dass die privaten Armenerziehungsvereine die Tätigkeit der gesetzlichen Armenbehörden ergänzen sollten. Die Vereine waren also parastaatliche Organisationen, welche amtliche Funktionen übernahmen.
1946 trat im Aargau die "Verordnung über die Versorgung von Kindern und Jugendlichen" in Kraft, welche diejenige von 1922 ersetzte. Die Kompetenzen der privaten Armenerziehungsvereine wurden beschnitten, indem die Unterbringung von Pflegekindern in Familien ohne Behördengenehmigung neu durch den Gemeinderat überprüft werden musste. 1947 wurde der Armenerziehungsvereins des Bezirks Zurzach in "Jugendfürsorgeverein des Bezirks Zurzach" umbenannt. Im Sinne von vermehrter Präventionsarbeit nahm 1977 die vom Jugendfürsorgeverein finanzierte Jugend-, Familien- und Eheberatungsstelle die Tätigkeit auf. 1988 wurde die Sozialhilfe per Gesetz zu einer Gemeindeaufgabe. Die Jugend-, Familien- und Eheberatungsstelle wurde nunmehr von einem Gemeindeverband weitergeführt. Im Jugendfürsorgeverein verblieben kirchliche und private Geldgeber. Die Vereinstätigkeit wurde neu ausgerichtet. Im Zentrum der Tätigkeiten standen nun Weiterbildungsangebote, der Betrieb von Notwohnungen, die Einrichtung einer betreuten Wohngemeinschaft für psychisch kranke Menschen, Ferienangebote für Alleinerziehende, die Schaffung einer Beratungsstelle für Arbeitslose "LOS" und finanzielle Unterstützung von Menschen in Notlagen. Im Rahmen der Erneuerung der Vereinsstatuten 1993 wurde der Verein in "Sozialforum Bezirk Zurzach" umbenannt. Bis 2003 richtete der Verein seine Tätigkeit auf Jugendprojekte aus.

Quellen: Ernst Guggisberg, Der Armenerziehungsverein des Bezirks Baden als Vertreter der privaten Jugendfürsorge im Kanton Aargau 1920-1940, in: Argovia 121 (2009), S. 165-191; Geschichte des Sozialforums Zurzach, Selbstverlag, November 2003 (vgl. StAAG AG 12.14; StAAG AG 12.33).
Archival history:Bei der Renovierung des Pfarrhauses in der Pfarrei St. Verena Bad Zurzach anfangs 2014 kamen im Estrich diverse Unterlagen zum Vorschein, welche von Historiker Fridolin Kurmann aus Bremgarten gesichtet wurden. Da der Pfarrer oft in leitender Position im Verein tätig war, befanden sich dort auch die Unterlagen des Armenerziehungsvereins des Bezirks Zurzach. Die Unterlagen gelangten am 28. Juli 2014 als Schenkung ins Staatsarchiv.

Information on content and structure

Contains:Statuten und Regulative des Dachverbandes, Statuten des Armenerziehungsvereins des Bezirks Zurzach, Generalversammlungsprotokolle, Sitzungsprotokolle des Erweiterten Vorstandes, Sitzungsprotokolle des Vorstandes, Jahresberichte, Amtsübergaben, Korrespondenz des Vorstandes, Jahresberichte anderer aargauischen Armenerziehungsvereine und Partnerorganisationen, Jahresrechnungen, Belege zur Jahresrechnung, Kassabücher, Postcheckbücher, Kapitalbücher, Spendenkontrollbücher, Kostgelder, Lehrgelder, Versicherungen der Pfleglinge, Pflegekindkontrolle, Pflegekinderdossiers, Pflegefamilien, Heiminspektionen, Jubiläen, Samichlausbesuch
Appraisal and destruction:Bei den Jahresrechnungsbelegen wurde nur jeder 10. Jahrgang ab 1882 archiviert. Kassiert wurden die Mehrfachexemplare der Jahresberichte des Armenerziehungsvereins Zurzach, Rheinfelden und der Erziehungsanstalt vom Guten Hirten Altstätten SG, die Korrespondenzakten des Vorstandes ohne Informations- und Evidenzwert sowie die Notizen zu den Sitzungen des Erweiterten Vorstandes, da diese in die Protokolle eingearbeitet wurden.
System of arrangement:Der Gesamtbestand wurde durch das Staatsarchiv Aargau gemäss Ordnungssystem für Körperschaften des privaten Rechts (Juristische Personen wie Genossenschaften, Stiftungen, Unternehmungen, Vereine) Version 4.2 vom 09.08.2015 strukturiert.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Access regulations:Die Benutzung für Drittpersonen ist im Schenkungsvertrag vom 16. Februar 2016 zwischen dem Sozialforum Bezirk Zurzach und dem Staatsarchiv Aargau geregelt. Für die Einsichtnahme in die Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien gilt eine generelle Schutzfrist von zehn Jahren. Für die Einsichtnahme durch Drittpersonen in Unterlagen, welche schützenswerte Personendaten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 24. Oktober 2006 (IDAG) und diejenigen der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen vom 26. September 2007 (VIDAG). Mit Ausnahme der Unterlagen der geschäftsleitenden Gremien sowie der personenbezogenen Daten gibt es keine Einschränkungen in der Benutzung für die Einsichtnahme durch Drittpersonen.

Information on related materials

Related material:StAAG DIA.A Armenkommission 1804-1852
StAAG DIA02 Direktion des Innern 1853-1942 Armenwesen
StAAG DF Finanzkommission/Direktion, Armenwesen und Unterstützungen 1835-1865
StAAG NL.A-0356: Bestand Jugendfürsorgeverein Bezirk Aarau
StAAG NL.A-0261: Bestand Jugendfürsorgeverein Bezirk Baden
StAAG NL.A-0346: Bestand Jugendfürsorgeverein Bezirk Bremgarten
StAAG NL.A-0315: Bestand Jugendfürsorgeverein Bezirk Brugg
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

URL for this unit of description

URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=343613
 

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