AG 96 Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel, 1931-2015 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:AG 96
Ref. code AP:AG 96
Title:Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel
Creation date(s):1931 - 2015
Level:Bestand

Information on context

Name of the creator / provenance:Gesundheitsdepartement, Generalsekretariat, Interkantonales Viehhandelskonkordat
Administration history:Die Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel, gebräuchliche Benennung Viehhandelskonkordat, vom 13. September 1943 trat ab 1. Januar 1944 in Kraft. Sämtliche damaligen Kantone und das Fürstentum Liechtenstein traten ihr bei, ein Novum gegenüber den beiden vorherigen Übereinkünften von 1921 und 1927, denen nur 6 bzw. 12 Kantone angehörten. Das Konkordat gewährleistete eine Vereinheitlichung des Viehhandels zwischen den Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein. Der Anstoss zur ersten Konkordatsgründung ging 1921 vom Kanton Aargau aus, weshalb er zum Vorort gewählt wurde. Diese Funktion wurde auch 1943 wieder dem Aargau übertragen und er blieb es bis zur Auflösung des Konkordats. Konkret nahm der jeweilige Vorsteher bzw. die jeweilige Vorsteherin der Gesundheitsdirektion/Gesundheitsdepartement bzw. Dep. Gesundheit und Soziales die Funktion Präsident/Präsidentin des Viehhandelskonkordats ein und ein Mitglied des departementalen Rechtdienstes war von Amtes wegen Sekretär des Konkordats.
Nach der Jahrtausendwende nahm die Bedeutung des Viehhandelskonkordats stark ab. Zum einen war eine interkantonale Kautionsversicherung, wie sie im Konkordatsrecht festgehalten war, nicht mehr zeitgemäss. Der Bedarf einer Versicherung wurde auf Verbandsebene oder auf privatrechtlichem Weg geregelt. Zum andern ergaben sich die wichtigsten Bestimmungen zum Viehhandel auch aus der Tierseuchenverordnung des Bundes. Und schliesslich trat am 1. Januar 2014 das revidierte eidgenössische Tierseuchengesetz in Kraft. Darin enthalten war eine Schlachtabgabe, welche die Umsatzgebühren des Viehhandels gemäss Konkordatsrecht ersetzte. Damit war das Viehhandelskonkordat hinfällig geworden und wurde per 1. März 2016 aufgelöst.

Die Aufgaben des Viehhandelskonkordats bestanden in der Definition des Begriffs Viehhandel und der Bewilligungspflicht für Viehhändler. Es regelte die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen und das Verfahren für Patenterteilung und Patententzug. Zudem legte das Viehhandelskonkordat die Gültigkeit der in einem Konkordatskanton ausgestellten Patente für das ganze Konkordatsgebiet fest. Weitere wichtige Aufgaben waren die Festlegung der Gebühren und Kautionshöhe sowie die Bearbeitung der Kautionsfälle.
Das Viehhandelskonkordat bestand aus drei Organen: dem Vorort, dem Vorstand und der Konferenz. Der Vorort mit Sitz in Aarau bestand aus dem Präsidenten, dem Sekretär und dem Kassier. Sie organisierten die Jahreskonferenz und Vorstandssitzungen, verwalteten die Finanzen und bereiteten die Kautionsentscheide vor. Der Vorstand bestand aus dem Präsidenten und zwei Beisitzern aus verschiedenen Kantonen. Er erledigte die laufenden Geschäfte sowie die ihm vom Vorort und der Konferenz übertragenen Geschäfte. Die Konferenz kam einmal im Jahr zusammen und bestand aus Vertretern der Mitglieder des Konkordats. Ihre Aufgaben waren die Entgegennahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung, das Erlassen von Vorschriften und die Festsetzung der Kautionshöhe. Ein weiterer Aufgabenbereich war die Behandlung der vorgelegten Geschäfte. Zusätzlich wählte die Konferenz den Präsidenten, den Vorstand, den Sekretär sowie den Kassier.

Quellen
Hug, W.: Die Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel. Rückblick auf die historische und rechtliche Entwicklung des Konkordates. In: Schweizer Archiv für Tierheilkunde, Band 135, Heft 6/7 (1993), S. 194-203.
Jahresbericht Viehhandelskonkordat 1960 - 2015
Archival history:Als die Gesundheitsdirektion 2003 umziehen musste, übernahm das StAAG ohne eingehende Bewertung u.a. Unterlagen des damaligen Veterinäramts. Darin enthalten waren Kautionsentscheide und Protokolle des Vorstands des Viehhandelskonkordats aus den 1960/70er Jahren sowie Finanzunterlagen 1975 bis 1999.
Im 2019 bot der Rechtsdienst des Departement Gesundheit und Soziales bzw. der langjährige Sekretär des Viehhandelskonkordats die existierende Ablage zum Konkordat an, da die Arbeiten zur Auflösung des Konkordats im 2018 abgeschlossen waren. Die Ablage umfasste die Akten des Vorstands und der Jahreskonferenz sowie die Fortsetzung der Finanzunterlagen. Das Staatsarchiv identifizierte zusammen mit dem Konkordatssekretär die archivwürdigen Unterlagentypen, die danach zu durchgehenden Serien zusammengestellt und abgeliefert wurden.
Dieselben Bewertungsentscheide wendete das Staatsarchiv 2020 auf die unbewertete Ablieferung von 2003 an und kassierte Doppelüberlieferungen.

Information on content and structure

Contains:Rechtsgrundlagen, Auflösung des Konkordats; Protokolle des Vorstands und der Jahreskonferenz; Jahresberichte, Revisionsberichte; Unterlagen zur Festlegung der Gebühren und zu Kautionsfällen; Auskünfte zu rechtlichen Bestimmungen; Gesuche um Forschungsbeiträge
Appraisal and destruction:Integral archiviert wurden die Protokolle und Beilagen der Vorstandsitzung und der Jahreskonferenz, Jahresbericht und Jahresrechnung, Reglemente, Kautionsentscheide, Verhandlungen über Gebühren und Abgaben sowie die Unterlagen zur Auflösung des Konkordats. Im Zuge der Erschliessung wurden jedoch bei den Protokollen des Vorstands und den Serien Bearbeitung Kautionsfälle und Rechtsauskünfte Doppelablagen abgeglichen und vernichtet. Ebenfalls vernichtet wurden Unterlagen zur Organisation der Jahreskonferenz, Ausgaben-, Buchungs- und Bankbelege, Kontoauszüge und Kassajournale.
System of arrangement:Der Bestand wurde nach den Vorgaben des Staatsarchivs gemäss dem Kompetenzprinzip gegliedert in Grundlagen, Leitung, und Kernaufgaben. Die vom VHK gebildeten Aktenserien wurden grösstenteils belassen. In den Serien Festlegung Gebühren und Patentregelungen, Bearbeitung Kautionsfälle und Rechtsauskünfte wurden die Geschäfte jedoch in eine chronologische Reihenfolge gebracht und zu Sammeldossiers zusammengefasst. Bei den restlichen Serien wurde die vorgefundene Ordnung beibehalten.

Information on related materials

Publications:Hug, W.: Die Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel. Rückblick auf die historische und rechtliche Entwicklung des Konkordates. In: Schweizer Archiv für Tierheilkunde, Band 135, Heft 6/7 (1993), S. 194-203.
 

Usage

Permission required:Staatsarchiv Aargau
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Einsichtnahme eingeschränkt
 

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URL:https://www.ag.ch/staatsarchiv/suche/detail.aspx?ID=598896
 

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