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Kantonale Energiestrategie energieAARGAU: Hauptziele mehrheitlich übertroffen, Zielpfade der Handlungsfelder grösstenteils erreicht :
Neue Vorgaben des Bundes erfordern ambitioniertere Ziele

Das zweite Monitoring der kantonalen Energiestrategie energieAARGAU aus dem Jahr 2015 zeigt, dass die kantonalen Hauptziele mehrheitlich übertroffen, die Ziele respektive Zielpfade der Handlungsfelder grösstenteils erreicht und die geplanten Massnahmen umgesetzt wurden. Bei den meisten Handlungsfeldern ist der Kanton Aargau mehrheitlich auf Zielkurs, so etwa bei der Wasserkraft und den neuen erneuerbaren Energien. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen ist eine Revision der Energiestrategie angezeigt und zurzeit in Arbeit.

Im Juni 2015 hat der Grosse Rat der kantonalen Energiestrategie energieAARGAU zugestimmt. Damit hat der Aargau damals als erster Kanton die Stossrichtung und die Ziele der Energiestrategie 2050 des Bundes in die eigene Energiestrategie aufgenommen beziehungsweise die Ziele des Bundes auf den Kanton heruntergebrochen. energieAARGAU zeigt die Stossrichtung der kantonalen Energiepolitik für zehn Jahre auf. Damit erfüllt der Regierungsrat den im kantonalen Energiegesetz verankerten Auftrag einer Energieplanung. energieAARGAU sieht mindestens alle fünf Jahre eine Überprüfung und allfällige Anpassung der kantonalen Ziele und Massnahmen vor. Mit dem nun veröffentlichten Monitoringbericht wird nach 2020 die zweite umfassende Überprüfung von energieAARGAU vorgelegt. Diese Standortbestimmung zeigt auf, welche Massnahmen in den letzten Jahren umgesetzt wurden und wo der Kanton Aargau betreffend der Zielpfade steht.

Seit der Verabschiedung von energieAARGAU im 2015 hat sich die Ausgangslage verändert, unter anderem gab es einige nationale Gesetzesrevisionen im Energie- und Klimabereich. So hat das Schweizer Stimmvolk im Juni 2023 dem neuen Klima- und Innovationsgesetz (Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit) und damit dem Netto-Null Emissionsziel bis 2050 zugestimmt. Zuletzt wurde am 9. Juni 2024 auch das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz) angenommen. Zudem importiert die Schweiz weiterhin grosse Mengen fossiler Brenn- und Treibstoffe sowie einen Teil der Elektrizität aus dem Ausland. Weltweite Pandemien oder Kriege in oder mit den Exportländern wirken sich über die direkten und indirekten Abhängigkeiten der Energiemärkte auch auf die Schweiz aus. Insbesondere in den letzten zwei Jahren prägten unvorhergesehene Verwerfungen die Energiemärkte. Die Grosshandelspreise für Strom und Gas lagen zeitweise um das Zwanzigfache über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Dies hat europaweit zu Massnahmen zur Sicherung der Energieversorgung geführt. Auch in der Schweiz wurden auf nationaler Ebene Gesetze und zahlreiche Massnahmen beschlossen, welche die schweizerische Energiepolitik stark geprägt und die Weichen für die zukünftige Energiepolitik gestellt haben.

Ergebnisse des Monitorings 2024

Das nun vom Regierungsrat gutgeheissene Monitoring zeigt, dass die kantonalen Hauptziele der Strtategie energieAARGAU aus dem Jahr 2015 mehrheitlich übertroffen, die Ziele respektive Zielpfade der Handlungsfelder grösstenteils erreicht und die geplanten Massnahmen umgesetzt wurden. In der Strategie wurden vier kantonale Hauptziele definiert. Diese betreffen den effizienten Umgang mit Energie und Strom im Besonderen, die Bereitstellung von erneuerbarer Stromproduktion und die Versorgungssicherheit. Bei den meisten Handlungsfeldern ist der Kanton Aargau mehrheitlich auf Zielkurs, so etwa bei der Wasserkraft und den neuen erneuerbaren Energien. In den Handlungsfeldern "Nicht erneuerbare Energien", "Gebäude" und "Mobilität" ist dieser jedoch gefährdet. Der Anteil der nicht erneuerbaren Energien dominiert nach wie vor den Gesamtenergieverbrauch und lag im Jahr 2022 bei 72 Prozent. Auch im Gebäudebereich werden im Kanton Aargau mehrheitlich fossile Energieträger (57 Prozent) eingesetzt. Der fossile Anteil ist zwar rückläufig, der Zielwert für 2022 (fossiler Anteil von 50 Prozent) wird jedoch verfehlt. Mit der erfolgreichen Revision des kantonalen Energiegesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2025) wurden schlanke, sozial verträgliche und griffige Massnahmen zur Verbesserung dieses Zustands ergriffen. Im Bereich Mobilität wurden die Ziele nur bedingt erreicht: Die CO2-Emissionen konnten nicht reduziert werden. Mit Ausnahme der Wasserkraft ist der zukünftige Handlungsbedarf in allen Handlungsfeldern sehr hoch.

Windenergie und Geothermie: Potential vorhanden

Bei den erneuerbaren Energien hat die Photovoltaik in den letzten Jahren deutlich an Fahrt gewonnen. Im letzten Jahr trugen Solaranlagen 10 Prozent zur nationalen Stromproduktion bei. Es gilt, diese günstige Form von Energie gewinnbringend zu integrieren. Bis heute wird im Kanton Aargau keine grössere Windkraftanlage betrieben. Das Ziel von energieAARGAU, mit Windkraft bis 2035 50 Gigawattstunden erneuerbaren Strom zu produzieren, wird mangels genügender Anzahl Projekte und aufgrund der sehr langen Planungs- und Bewilligungsverfahren bei Windenergievorhaben aller Voraussicht nach ohne zusätzliche Massnahmen nicht erreicht werden können. Da das Potenzial der Aargauer Windkraft auf jährlich 1,2 Terawattstunden nach oben revidiert wurde und die Windkraft eine äusserst ökologische und kostengünstige Produktionstechnologie darstellt, die gerade im Winterhalbjahr sehr wertvoll für das Energiesystem ist, müssen die Anstrengungen zur Nutzung der Windenergie intensiviert werden.

Eine weitere emissionsarme Energiequelle ist Geothermie. Erste Untergrundanalysen zeigen für den Kanton Aargau ein im schweizerischen Vergleich hohes Potenzial für die Nutzung der Geothermie zur Wärme- und Stromproduktion. Damit die Geothermie einen substanziellen Beitrag zu den Ausbauzielen des Kantons leisten kann, müssen zunächst die Grundlagen geschaffen werden. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erarbeitet derzeit einen Geothermiekataster, der das Erdwärmepotenzial darstellt und damit eine Grundlage für Investoren bietet. Zudem wird eine Garantie oder alternativ eine Förderung zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Geothermieprojekten geprüft, welche die bestehenden Instrumente des Bundes in geeigneter Weise ergänzen soll.

Revision der Strategie energieAARGAU: Arbeiten aufgenommen

Im laufenden Jahr hat das BVU die Arbeiten für die Revision der Strategie energieAARGAU aufgenommen und verschiedene Fachpanels mit Vertreterinnen und Vertretern der Energiebranche durchgeführt. Die Revision wird Ende 2025 dem Grossen Rat zur Genehmigung vorgelegt. Bei der Revision ist darauf zu achten, dass die kantonalen Ziele den neuen internationalen und nationalen Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu gehören unter anderem die oben genannten Gesetzesanpassungen auf nationaler Ebene, die Energieperspektiven 2050+ des Bundes sowie die Adressierung der erwähnten, verstärkten Gefährdung der Versorgungssicherheit. Dies hat zur Folge, dass sich der Kanton in der neuen Energiestrategie ambitioniertere Ziele setzen muss, um mit den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen des Bundes Schritt halten zu können. Um die Wahrscheinlichkeit einer Strom- und Gasmangellage zu reduzieren, muss in Zukunft der Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr noch mehr Beachtung geschenkt werden und auch auf bisher wenig genutzte technologische Möglichkeiten wie Batteriespeicher und synthetische Brenn- und Treibstoffe zurückgegriffen werden. Schliesslich wurden bei der Erstellung des Monitorings methodische Verbesserungspotenziale identifiziert. Diese betreffen insbesondere die Messbarkeit der Ziele sowie die Auswahl der Indikatoren zur Bewertung der Zielerreichung der Massnahmen.

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Bericht Monitoring energieAARGAU 2024

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat