Politik und Recht
Im Aargau bilden der Grosse Rat, der Regierungsrat und die Gerichte die drei Staatsgewalten. Jede Staatsgewalt hat klar zugeteilte Aufgaben, damit jede von ihnen unabhängig ist, keine ihre Macht missbrauchen kann und die Rechte und Freiheiten der Aargauerinnen und Aargauer gewahrt bleiben.
Der Grosse Rat – Legislative
Das Parlament als Legislative ist die gesetzgebende Gewalt und damit das Kernelement jeder Demokratie. Denn obwohl Demokratie "Volksherrschaft" bedeutet, regiert sich das Volk nicht einfach selber. Einen Teil der Rechte überträgt es mittels Wahl ausgewählten Personen, die das Volk repräsentieren. Im Aargau nennen wir unser Parlament aus historischen Gründen Grosser Rat.
Setzt Leitplanken für unser Zusammenleben
Das wichtigste Regelwerk für das Zusammenleben im Aargau bildet unsere Kantonsverfassung. Sie ist die Basis für alle anderen Bestimmungen wie Gesetze, Dekrete und Verordnungen. Zu den Hauptaufgaben und Kompetenzen des Grossen Rats gehört es daher, bei Bedarf die Kantonsverfassung zu ändern, bestehende Gesetze zu ergänzen oder aufzuheben sowie neue Gesetze und Dekrete zu erlassen. Ganz ohne das Volk geht es natürlich nicht: Unsere Bürgerinnen und Bürger können mit einem Referendum über bestimmte Entscheide des Grossen Rats eine Volksabstimmung verlangen. Änderungen an der Kantonsverfassung müssen ausserdem immer vom Volk gutgeheissen werden.
Wie kommen aktuelle Themen eigentlich ins Parlament? Der Grosse Rat kann neue politische Ideen mit sogenannten Vorstössen – beispielweise mit einer Motion oder einem Postulat – einbringen. Aber nicht immer kommt ein solcher Anstoss zu Neuerungen aus dem Grossen Rat. Auch der Regierungsrat kann einen Vorschlag machen – etwa, wenn Gesetze an Bestimmungen des Bundes angepasst werden müssen. Mittels einer Volksinitiative kann auch das Volk verlangen, dass ein neues Gesetz ausgearbeitet, ein Gesetz oder gar die Kantonsverfassung geändert wird.
Ist Kontrollorgan
Der Grosse Rat befasst sich aber nicht nur mit Gesetzen. Er ist auch die oberste Aufsicht über unsere Behörden. Der Regierungsrat, die Kantonsverwaltung und sogar die Gerichte müssen dem Parlament regelmässig Bericht erstatten. Das Parlament muss informiert werden über die Planung, die Tätigkeiten und die Ziele von Vorhaben und natürlich auch über die geplanten und getätigten Ausgaben sowie über die Einnahmen. Deshalb kommen zahlreiche Vorlagen und Berichte ins Parlament. Sie werden in den vorberatenden Kommissionen genau geprüft, im Parlament debattiert und beschlossen.
Wird alle vier Jahre neu gewählt
Unser Parlament umfasst 140 Mitglieder. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier werden alle vier Jahre im Proporzverfahren gewählt. Das heisst, dass die Sitze proportional zu den erzielten Stimmen an die Parteien verteilt werden. Die Sitze gehen schliesslich an diejenigen Personen, die die meisten Stimmen erhalten haben. Wer aktuell für welche Partei im Parlament sitzt, ist in der Mitgliederliste ersichtlich.
Derzeit sind im Grossen Rat acht politische Parteien vertreten. Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien schliessen sich zu Fraktionen zusammen.
Die Sitzungen des Grossen Rats finden regelmässig an einem Dienstag im Grossratsgebäude in Aarau statt. Wer reinschauen will, kann eine Grossratssitzung von der ZuschauertribüneDas Linkziel ist nicht barrierefrei. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere allgemeine Auskunft: Telefon 062 835 35 35, Montag bis Freitag, 07:30 - 17:00 Uhr. direkt mitverfolgen oder sich per Livestream online reinklicken. Schulklassen und Gruppen können ausserdem Führungen durch das Grossratsgebäude buchen und selbst einmal Parlamentsluft schnuppern.
Hat einen Parlamentsdienst
Der Parlamentsdienst unterstützt den Grossen Rat und seine Organe bei ihrer Arbeit. Er plant, organisiert und koordiniert die Sitzungen. Er bedient den Rat mit Unterlagen und erstellt die Protokolle.
Der Regierungsrat – Exekutive
Der Regierungsrat ist die Exekutive und gilt damit als die Gesetze ausführende Gewalt. Gemeinsam führt er unseren Kanton Aargau und leitet die kantonale Verwaltung. Denn die fünf Mitglieder unserer Regierung stehen je einem Departement vor. Der Regierungsrat wird vom Volk nach dem Mehrheitswahlverfahren für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
Haben Sie sich auch schon überlegt, was der Regierungsrat so macht? Der Regierungsrat plant und koordiniert alle staatlichen/kantonalen Tätigkeiten. Ausserdem kümmert sich der Regierungsrat um die öffentliche Ordnung und Sicherheit, er vertritt den Aargau nach innen und aussen und pflegt die Beziehungen zum Bund sowie zu anderen Kantonen.
Der Aargauer Regierungsratspräsident und der Aargauer Regierungsratsvizepräsident nennen wir Landammann respektive Landstatthalter. Diesen Titel darf man immer nur ein Jahr lang tragen – wer ihn erhält, bestimmen die Regierungsräte selber, allerdings nicht zufällig. Bekleidet eine Frau eines dieser Ämter, wird sie als Frau Landammann bzw. Frau Landstatthalter bezeichnet.
Regierungssitzungen
Die ordentliche Regierungsratssitzung findet jede Woche am Mittwoch statt (ausser bei Ferien, da haben auch unsere Regierungsräte frei). Geleitet werden die Sitzungen von der Frau Landammann / vom Landammann. Die Regierung entscheidet als Kollegium über die von den Departementen oder der Staatskanzlei vorbereiteten Geschäfte, das heisst, jedes Regierungsratsmitglied hat eine Stimme. Hinter getroffenen Entscheiden stehen alle Mitglieder, selbst wenn die persönliche Meinung vom Beschluss abweicht.
Kantonsverwaltung
Die kantonale Verwaltung umfasst fünf Departemente und die Staatskanzlei. Jedes Mitglied des Regierungsrats leitet eines der Departemente. Die Staatsschreiberin leitet die Staatskanzlei.
Die Gerichte – Judikative
Die Judikative ist als dritte Staatsgewalt für die Rechtsprechung zuständig. Diese Aufgabe nehmen die Gerichte wahr. Ihre Haupttätigkeit besteht darin, Streitigkeiten zwischen Privaten, zwischen Gemeinwesen oder zwischen Privaten und Gemeinwesen zu beurteilen.
Die Gerichte werden nur dann tätig, wenn ihnen ein Fall zur Entscheidung vorgelegt wird. Es liegt also in den Händen von uns Einwohnerinnen und Einwohner sowie der betroffenen Behörden, sich bei Bedarf an ein Gericht zu wenden. Die Redewendung "Wo kein Kläger, da kein Richter" beschreibt das treffend.
Die Gerichte entscheiden in der Rechtsprechung einzig nach Gesetz und Recht. Dies bedeutet, dass ihnen weder von übergeordneten Gerichtsinstanzen noch von Parlament, Regierung oder Verwaltungsbehörden Vorschriften gemacht werden können. Diese sogenannte richterliche Unabhängigkeit bildet ein zentrales Element des Rechtsstaates.
Oberstes Führungsorgan der Aargauer Gerichte ist die Justizleitung. Sie entscheidet in allen administrativen Angelegenheiten und vertritt die Aargauer Gerichte nach aussen. Die Organisation der Gerichte ist durch Verfassung und Gesetz vorgegeben.
- Im Kanton Aargau urteilen 11 Bezirksgerichte in der Regel als erste gerichtliche Behörde bzw. als erste Instanz.
- Je nach Art der Streitigkeit muss vorgängig ein Schlichtungsverfahren vor den Schlichtungsbehörden (z.B. Friedensrichterinnen und Friedensrichter) durchgeführt werden.
- Das Spezialverwaltungsgericht befasst sich ebenfalls als erste Gerichtsinstanz mit speziellen verwaltungsrechtlichen Rechtsgebieten (Kausalabgaben und Enteignungen sowie Steuern).
- Sowohl die Entscheide der Bezirksgerichte als auch des Spezialverwaltungsgerichts können an das Obergericht weitergezogen werden. Dieses ist die kantonal oberste gerichtliche Instanz. Entscheide des Obergerichts können nur noch ans Bundesgericht weitergezogen werden, das ist die höchste richterliche Behörde in der Schweiz.