Energieverteilung
Informationen zur Verteilung leitungsgebundener Energie im Kanton Aargau (Netzgebiete, Hochspannungsleitungen sowie Gasleitungen).
Nicht nur die zeitgerechte Bereitstellung der benötigten Energie ist für den Wirtschaftsstandort wichtig, sondern in gleichem Masse die zuverlässige und leistungsfähige Verteilung. Dies gilt nicht nur für die elektrische, sondern für jede Form leitungsgebundener Energie.
Netzgebiete
Netzgebiete sind geografische Räume, innerhalb derer Bezügerinnen und Bezüger von leitungsgebundener Energie durch Leitungsnetzbetreiberinnen und Leistungsnetzbetreiber versorgt werden. In Umsetzung des Artikels 5 des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) bezeichnet der Kanton Aargau die Gebiete, in denen eine Betreiberin oder ein Betreiber eines elektrischen Versorgungsnetzes seine Kundinnen und Kunden mit Energie beliefert.
Hochspannungsleitungen
Als Standortkanton grosser Energieerzeugungsanlagen und Grenzkanton mit Verbindung zum europäischen Hochspannungsnetz verfügt der Kanton Aargau über ein ausgedehntes Netz von Hochspannungsleitungen im Bereich regionaler, nationaler und internationaler Energieversorgung.
Hochspannungsanlagen
Das Erstellen oder Ändern von Starkstromanlagen, wie zum Beispiel Hochspannungsleitungen, erfordert eine Plangenehmigung durch den Bund. Die entsprechende Genehmigungsbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat. Kantonale oder kommunale Bewilligungen sind nicht erforderlich, Kanton und Gemeinden können jedoch zu einem entsprechenden Gesuch Stellung nehmen.
Die Fachverantwortung innerhalb des Kantons Aargau wird durch die Abteilung Energie wahrgenommen. Sie ist bezüglich der strategischen, langfristigen Entwicklung des Transportnetzes mit der Swissgrid als Netzbetreiberin in Kontakt. Die administrative Abwicklung und Koordination eines Plangenehmigungsgesuchs innerhalb der kantonalen Verwaltung liegt bei der Abteilung für Baubewilligungen.
Mobilfunkantenne auf Hochspannungsmasten
Fragen zu Mobilfunkanlagen auf Hochspannungsmasten im Kanton Aargau sowie zu entsprechenden Baugesuchen richten Sie bitte an die betroffene Standortgemeinde.
- Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): Mobilfunk- und WLL-Basisstationen
- Elektrizitätsgesetz (SR 734.0)
Wie funktioniert ein Stromnetz?
Unser Leben wäre ohne Strom nicht dasselbe. Strom ist in unserem Alltag omnipräsent und vereinfacht so manche Aufgabe. Doch wie gelangt der Strom eigentlich in die Steckdose?
Der Strom gelangt über Kraftwerke oder Importe aus dem Ausland unter Höchstspannung (380'000 resp. 220'000 Volt) in das Übertragungsnetz. Die Spannung muss so hoch sein, damit die Energie möglichst verlustarm über die weiten Strecken transportiert werden kann. Bevor der Strom in die Steckdose gelangt, muss diese Spannung um das 1'000-fache (von 380'000 auf 400 resp. von 220'000 auf 230 Volt) reduziert werden. Diese Transformation geschieht über mehrere Stufen beziehungsweise unterschiedliche Netzebenen.
Das Schweizer Stromnetz ist 250'000 Kilometer lang und in sieben Netzebenen organisiert. Die Ebenen 1, 3, 5 und 7 transportieren die elektrische Energie, auf den Ebenen 2, 4 und 6 wird der Strom auf eine jeweils tiefere Spannungsebene transformiert. Bis der Strom also vom Höchstspannungsnetz (Ebene 1) in die Steckdose (Niederspannung, Ebene 7) gelangt, arbeiten über alle Ebenen hinweg diverse Netzbetreiber zusammen (international, überregional, regional, lokal).
Im elektrischen Netz Europas beträgt die Standardfrequenz 50 Hertz. Diese Frequenz muss so stabil wie möglich gehalten werden. So richten sich beispielsweise noch viele Uhren nach der Frequenz im elektrischen Netz (Backofenuhr). Wird die Frequenz höher, gehen die Uhren schneller, wird die Frequenz tiefer, gehen sie entsprechend langsamer. Damit die Frequenz stabil bleibt ist es wichtig, dass das Gleichgewicht zwischen Produktion und Verbrauch elektrischer Leistung im Einklang ist. Wenn es zu einer Abweichung kommt, verändert sich die Netzfrequenz. Bei einer Überproduktion ist die Frequenz höher, wenn jedoch der Verbrauch grösser ist, fällt die Frequenz.
Swissgrid ist Eigentümerin des Schweizer Übertragungsnetzes. Sie ist damit zuständig für das stetige Gleichgewicht von Energieverbrauch und Energieproduktion sowie den regelmässigen Unterhalt, die Erneuerung und den bedarfsgerechten Ausbau des Netzes.
Weitere und detaillierte Informationen zur Funktionsweise des Stromnetzes in der Schweiz erhalten Sie auf der Webseite der Swissgrid.
Gasleitungen
Als Grenzkanton und mit zentraler Lage im Mittelland verfügt der Aargau über ein dichtes Netz internationaler, nationaler und regionaler Gasversorgungsleitungen. Er nimmt auch die Aufsichtspflicht über die regionalen und kommunalen Versorgungsnetze wahr.
Hochdruck-Erdgasleitungen
Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde bei Hochdruck-Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck über 5 bar ist das Eidgenössische Rohrinspektorat (ERI).
Erdgasleitungen
Die Bewilligungsbehörde für Erdgasleitungen mit einem Betriebsdruck von 1 bis 5 bar ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Baubewilligungen.
Gasanlagen
Die Aufsichtsbehörde für Gasanlagen im Kanton Aargau ist das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Energie (siehe Kontaktbox).
Fragen zu Erdgasleitungen und -anlagen sowie zu den Plangenehmigungsverfahren mit oder ohne öffentliche Planauflage von Gasleitungen in den Gemeinden richten Sie bitte an die Abteilung für Baubewilligungen.
Gasgeruch
Gasgeruch kann auf eine grosse Gefahr hindeuten und darf auf keinen Fall ignoriert werden.
Sofort Fenster und Türen öffnen
Für Durchzug sorgen: Die Explosionsgefahr kann durch Frischluftzufuhr sehr schnell gesenkt werden.
Zündquellen vermeiden
- Kein Licht anmachen
- Keine offenen Flammen und nicht rauchen
- Keine elektrischen Schalter betätigen
- Telefone im Gefahrenbereich nicht benutzen
Gashähne schliessen
Alle bekannten Absperrvorrichtungen an Gasgeräten und Gaszählern sowie die Hauptabsperrvorrichtung im Keller schliessen.
Bei starkem Gasgeruch das Haus verlassen
Wenn sich das Gas nicht überall verflüchtigt, Mitbewohner alarmieren (nicht klingeln, sondern klopfen) und sich ins Freie begeben.
Von ausserhalb des Hauses
Den Notfalldienst der Gasversorgung oder die Feuerwehr (Tel. 118) anrufen.
Hochspannungsleitungen
- Vollzugshilfe des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): Mobilfunk- und WLL-Basisstationen (PDF, 110 Seiten, 933 KB)
- Bundesamt für Energie (BfE) zum Thema Schweizer Stromnetz
Gasleitungen
- Weitere Informationen zu Baubewilligungen ausserhalb Bauzonen:
Plangenehmigungsverfahren bei Gasleitungen
Rechtliche Grundlagen
Stromversorgungsgesetz (SR 734.7), Art. 5
Hochspannungsleitungen und Mobilfunkanlagen auf Hochspannungsmasten unterstehen dem Elektrizitätsgesetz:
Elektrizitätsgesetz (SR 734.0)