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Flugverkehr

Controlling Flugbetrieb

Der Kanton Aargau überwacht laufend, ob der Flug­betrieb des Flughafens Zürich die fest­gelegten Flug­routen und Lärm­vorgaben einhält. Dazu betreibt der Kanton ein unabhängiges Monitoring, basierend auf dem Routen­index und Fluglärm-Messungen in Bellikon.

Der Flugbetrieb auf dem Flughafen Zürich erfolgt nach den Bestimmungen des Betriebs­reglements. Darin sind insbesondere die Betriebs­zeiten, die Benutzung der Pisten, die Flug­routen und Vorgaben zur Lärm­bekämpfung geregelt.

Überwachung Flugbetrieb

Der Routenindex ermöglicht dem Kanton Aargau, den Flug­betrieb des Flughafens Zürich zu über­wachen, Abweichungen vom Betriebs­reglement schnell und einfach fest­zustellen und – wenn nötig – bei der zuständigen Aufsichts­behörde zu intervenieren. Der Routen­index ist ein vereinfachter Indikator, der alle Über­flüge an einem bestimmten Ort zählt und nach Laut­stärke und Tages­zeit gewichtet.

Die Fluglärm-Messungen sind ein weiteres wichtiges Element des Aargauer Monitorings. Seit August 2008 misst der Kanton die Anzahl und Laut­stärke der Über­flüge im Raum Bellikon. Über Bellikon und den Mutschellen führt die Haupt­abflug­route vom Flughafen Zürich in Richtung Westen.

Zukünftiger Flugbetrieb

Im Sachplan­prozess zum Flughafen Zürich werden die Eckwerte für den zukünftigen Flug­betrieb fest­gelegt. Darunter fallen insbesondere die Annahmen zur Aus­gestaltung und Belegung der Flug­routen sowie zum Flottenmix, basierend auf denen die Fluglärm­berechnungen durchgeführt werden. Nach Abschluss des SIL-Prozesses wird das definitive Betriebs­reglement für den Flughafen Zürich erarbeitet. Das Betriebs­reglement muss die Fest­legungen im SIL-Objektblatt berück­sichtigen.