Controlling Flugbetrieb
Der Kanton Aargau überwacht laufend, ob der Flugbetrieb des Flughafens Zürich die festgelegten Flugrouten und Lärmvorgaben einhält. Dazu betreibt der Kanton ein unabhängiges Monitoring, basierend auf dem Routenindex und Fluglärm-Messungen in Bellikon.
Der Flugbetrieb auf dem Flughafen Zürich erfolgt nach den Bestimmungen des Betriebsreglements. Darin sind insbesondere die Betriebszeiten, die Benutzung der Pisten, die Flugrouten und Vorgaben zur Lärmbekämpfung geregelt.
Überwachung Flugbetrieb
Der Routenindex ermöglicht dem Kanton Aargau, den Flugbetrieb des Flughafens Zürich zu überwachen, Abweichungen vom Betriebsreglement schnell und einfach festzustellen und – wenn nötig – bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu intervenieren. Der Routenindex ist ein vereinfachter Indikator, der alle Überflüge an einem bestimmten Ort zählt und nach Lautstärke und Tageszeit gewichtet.
Die Fluglärm-Messungen sind ein weiteres wichtiges Element des Aargauer Monitorings. Seit August 2008 misst der Kanton die Anzahl und Lautstärke der Überflüge im Raum Bellikon. Über Bellikon und den Mutschellen führt die Hauptabflugroute vom Flughafen Zürich in Richtung Westen.
Zukünftiger Flugbetrieb
Im Sachplanprozess zum Flughafen Zürich werden die Eckwerte für den zukünftigen Flugbetrieb festgelegt. Darunter fallen insbesondere die Annahmen zur Ausgestaltung und Belegung der Flugrouten sowie zum Flottenmix, basierend auf denen die Fluglärmberechnungen durchgeführt werden. Nach Abschluss des SIL-Prozesses wird das definitive Betriebsreglement für den Flughafen Zürich erarbeitet. Das Betriebsreglement muss die Festlegungen im SIL-Objektblatt berücksichtigen.