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Controlling Flugbetrieb

Routenindex

Für die Überwachung des Flugbetriebs, der vom Flughafen Zürich ausgeht, hat der Regierungsrat die Einführung des Routenindex (Rx) beschlossen. Der Routenindex ist ein vereinfachter Indikator, mit dem geprüft wird, wie der Flugbetrieb die geltenden Regelungen einhält. Er gewichtet die Anzahl Überflüge nach Lautstärke der Flugzeuge (abhängig von der Flughöhe, dem Flugzeugtyp etc.) und der Tageszeit und weist sie als einfache Kennzahl aus.

Ziele des Routenindex

  • Der Kanton Aargau will die Routenbelegung der wichtigsten Flugrouten an den am stärksten überflogenen beziehungsweise belasteten Orten im Aargau mit einer Zahl ausdrücken und über die Jahre vergleichen können.
  • Mit dem Routenindex kann die Einhaltung der im Betriebsreglement festgehaltenen Rahmenbedingungen des Flughafens Zürich überprüft werden.
  • Der Routenindex ist nötig, weil für die Gebiete in 10 bis 30 km Distanz vom Flughafen Zürich die vom Flughafen jährlich herausgegebene Lärmkarte kaum noch Aussagen macht und damit eine Überprüfung betreffend der Einhaltung der Planungsgrundlagen in diesen Entfernungen nicht zulässt.
  • Der Routenindex gewichtet die Anzahl Überflüge stärker als beispielsweise der Mittelungspegel Leq und reagiert aus diesem Grund nicht nur auf die Anzahl Überflüge, sondern sehr sensitiv auch auf Änderungen des Flottenmixes, der Überflughöhe und der Tageszeit der Überflüge.
  • Mit dem jährlich ermittelten Routenindex an ausgewählten Standorten lässt sich feststellen, ob ein Wert von einem Jahr zum nächsten stark gestiegen und ob der Richtwert berechnet aufgrund der SIL-Unterlagen eingehalten ist.
  • Des Weiteren liefert er unabhängige, transparente und aktuelle Informationen über die Flugbewegungen über dem Aargau, schafft dadurch in der Aargauer Bevölkerung Vertrauen und trägt zur Beruhigung der Fluglärmdebatte bei.

Vorgaben des kantonalen Richtplans

Die Werte des Routenindex sind abgeleitet aus den SIL-Grundlagen zum Flughafen Zürich berechnet worden (SOLL-Obergrenze) und können durch Einbezug von Radaraufzeichnungen im aktuellen Flugbetrieb ermittelt werden (jährlicher IST-Wert):
Der Grosse Rat hat im kantonalen Richtplan sieben Standorte festgelegt, an welchen der Routenindex jährlich ermittelt wird. Basierend auf der SIL-Variante E-DVO (Variante E der Deutschen Durchführungsverordnung) ohne gekröpften Nordanflug (entsprechend Stellungnahme Regierung vom 28. Oktober 2009) wurde für jeden Standort ein Routenindex-Wert für den Zeitraum "Tag" und für den Zeitraum "Nacht" berechnet. Ausgehend von diesem theoretischen Wert wurde im kantonalen Richtplan in Kapitel M 7.1 (PDF, 6 Seiten, 109 KB) für jeden Standort eine Obergrenze nach maximalem Betrieb festgelegt, die vom tatsächlich geflogenen Jahresflugverkehr nicht überschritten werden darf:

Gemeinde(n)Rx-Obergrenze Tag
(06.00–22.00 Uhr)
Rx-Obergrenze Nacht
(22.00–06.00 Uhr)
Kaiserstuhl191'0009'000
Siglistorf9'00019'000
Schneisingen13'00024'000
Würenlos33'0009'000
Spreitenbach55'0007'000
Oberwil-Lieli21'0003'000
Islisberg32'0004'000

Solange die jährlichen Flugbewegungen unter 300'000 liegen, gelten tagsüber 85% der angegebenen Werte als Obergrenze.

Für die Berechnung des tatsächlich geflogenen Routenindex' werden für alle sieben Standorte die Radardaten der nationalen Flugsicherung skyguide ausgewertet und auf deren Grundlage jeweils ein Routenindex-Tag- und ein Routenindex-Nacht-Wert ausgewiesen.

Durch den periodisch jedes Jahr durchgeführten Vergleich der im Richtplan festgelegten Obergrenze mit dem tatsächlich geflogenen Routenindex kann ein präzises Controlling des Flugbetriebs ausgehend vom Flughafen Zürich sichergestellt werden. So stellt der Jahresbericht des Routenindex (Resultate Routenindex) die Grundlage für eine allfällige Intervention dar. Bis zur Einführung des definitiven Betriebsreglements – voraussichtlich im Jahr 2014 – wird der Flugbetrieb an den Bestimmungen des vorläufigen Betriebsreglements gemessen (vBR-Rx).

Weitere Grundlagen können im Rahmen des Routenindex-Monitorings aus der Analyse der Flugspuren gewonnen werden, so zum Beispiel:

  • prozentuale Verteilung der Flüge auf die verschiedenen Flugrouten
  • wesentliche Veränderungen des Flottenmixes auf den jeweiligen Flugrouten
  • Veränderungen der durchschnittlichen Überflughöhe (Steigraten)
  • Abweichungen von den genehmigten Flugspuren, Veränderung der Streuung

Das zentrale, vom Bundesrecht bezüglich Fluglärm vorgeschriebene Controllinginstrument für den Flughafen Zürich bleibt die vom Flughafen selbst herausgegebene jährliche Lärmkarte.

Zum besseren Verständnis der sehr komplexen Materie empfehlen wir Ihnen das Lesen des erläuternden Konzepts für den Routenindex:

Controllingkonzept Kanton Aargau – Aargauer Routenindex, Index zum Nachweis der Belegung der Flugrouten (PDF, 17 Seiten, 767 KB)