Position Aargau
Der Regierungsrat des Kantons Aargau setzt sich für einen sicheren und gut funktionierenden Flugbetrieb am Flughafen Zürich ein. Er befürwortet den Betrieb als Drehkreuz (Hub) und ein qualitatives Wachstum, das sich an den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt orientiert. Gleichzeitig verlangt der Regierungsrat des Kantons Aargau eine faire räumliche Verteilung der Flugbewegungen und flankierende Massnahmen, welche die Bevölkerung vor übermässigen Lärmimmissionen schützen.
Um auf Veränderungen des Flugbetriebs und insbesondere der Lärmauswirkungen reagieren zu können, überwacht der Kanton die Auswirkungen des Flugbetriebs mittels eigens geschaffener Instrumente:
- Der Routenindex weist die Anzahl Flugbewegungen und ihre Lärmauswirkungen über dem Aargau aus (vgl. Beschlüsse zu Ziffer 2 im Richtplankapitel M 7.1: Flugverkehr / Flugplätze (PDF, 6 Seiten, 109 KB), S. 5f)
- Das Fluglärm-Monitoring nimmt an bestimmten Orten im Aargau (zurzeit in Bellikon) Fluglärmmessungen vor.
Der Kanton Aargau pflegt die Zusammenarbeit mit dem Bund, dem Kanton Zürich, weiteren vom Flugbetrieb des Flughafens Zürich betroffenen Kantonen sowie Partnern in Baden-Württemberg. Seit Jahren arbeitet er eng mit den Kantonen Schaffhausen und Thurgau zur Interessensvertretung in Bundesverfahren zusammen (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), Betriebsreglement).
Nachfolgend sind die letzten Stellungnahmen des Regierungsrats aufgeführt (vgl. auch Dossier Flughafen Zürich).
- Antwort Regierungsrat vom 23. April 2014 zur Vernehmlassung Revision der Lärmschutz-Verordnung: Flexibilisierung der raumplanerischen Vorsorge gegen Fluglärm (PDF, 28 KB)
- Stellungnahme Regierungsrat vom 12. Juni 2013 zum ersten Teil des Objektblatts Zürich (PDF, 10 Seiten, 6,1 MB)
- Stellungnahme Regierungsrat vom 14. November 2012 zur Umsetzung des Staatsvertrags (PDF, 14 Seiten, 762 KB)
- Stellungnahme Regierungsrat vom 24. Oktober 2012 zur Vernehmlassung des Staatsvertrags (PDF, 5 Seiten, 273 KB)