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Verfahren Flughafen Zürich

Vorläufiges Betriebsreglement

Überblick über das aktuell gültige Betriebsreglement und seine Vorgeschichte.

Letzter Stand im Verfahren

Das Bundesgericht hat am 22. Dezember 2010 über die Beschwerden betreffend des vorläufigen Betriebsreglements entschieden. Es hat im Wesentlichen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt, allerdings mit zusätzlichen Auflagen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm.

Am 15. April 2011 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das entsprechend angepasste "vorläufige" Betriebsregelement des Flughafens Zürich (gemäss Fassung vom 1. Juli 2010 mit Anpassungen vom 9. Februar 2011) genehmigt. Seit dem 30. Juni 2011 ist das vorläufige Betriebsregelement vollumfänglich in Kraft.

Vorläufiges Betriebsreglement, Stand 30.6.2011 (PDF, 45 Seiten, 209 KB)

Bisheriges Verfahren

  • Ende 2003 hat der Flughafen Zürich (Unique) das Gesuch für das vorläufige Betriebsreglement des Flughafens Zürich eingereicht.
  • Im Frühjahr 2004 hat die öffentliche Auflage des Gesuchs stattgefunden.
  • Am 11. Juni 2004 hat der Kanton Aargau seine Stellungnahme beim BAZL abgegeben.
  • Am 29. März 2005 hat das BAZL die Genehmigungsverfügung publiziert.
  • Am 29. April 2005 hat der Regierungsrat dagegen Beschwerde erhoben.
  • Am 13. Januar 2006 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Beschwerde des Kantons Aargau fristgerecht eingereicht worden ist.
  • Am 10. Dezember 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil zum vorläufigen Betriebsregelement gefällt.
  • Am 22. Dezember 2010 hat das Bundesgericht das abschliessende Urteil gefällt.

Genehmigungsverfügung 2011

Am 15. April 2011 hat das BAZL das "vorläufige" Betriebsregelement des Flughafens Zürich genehmigt. Das Betriebsreglement wurde gegenüber der Genehemigungsverfügung vom 29. März 2005 aufgrund der Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts (9. Dezember 2011) und des Bundesgerichts (22. Dezember 2010) angepasst.

BAZL: Genehmigungsverfügung zum vorläufigen Betriebsreglement vom 15. April 2011 (PDF, 7 Seiten, 115 KB)

Genehmigungsverfügung 2005

Seit dem 29. März 2005 liegt die Genehmigungsverfügung des BAZL zum vorläufigen Betriebsreglement vor. Aufgrund der inhaltlichen Verknüpfung mit der Warteraumverlegung über Schweizer Hohheitsgebiet wurde gleichzeitig die Verfügung zur neuen Luftraumstruktur eröffnet.

Beschwerden des Kantons Aargau

An seiner Sitzung vom 27. April 2005 hat der Regierungsrat beschlossen, gegen die beiden Verfügungen vom 29. März 2005 bei der Eidgenössischen Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Beschwerde einzureichen.