Verfahren Flughafen Zürich
Die Regelung der zivilen Luftfahrt liegt primär in der Kompetenz des Bundes. Zahlreiche Vorgaben haben dabei einen Einfluss auf den Flugbetrieb des Flughafens. Die folgenden Seiten bieten Hintergrundinformationen zu den gesetzlichen, politischen und betrieblichen Vorgaben zum Flugbetrieb und eine Chronologie der wichtigsten Verfahrensschritte im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich.
Der Kanton Aargau hat im Zusammenhang mit dem Betrieb des Flughafens keine Entscheidzuständigkeit. Der Regierungsrat und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt setzen sich jedoch in allen Verfahren für die Anliegen des Aargaus ein.
Massgebliche Verfahren
Die vom Bund erteilte Betriebskonzession von 2001 berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreiber-Gesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen zu betreiben. Die Rahmenbedingungen für den konkreten Flugbetrieb werden im Betriebsreglement festgelegt. Das Betriebsreglement hat die Festlegungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und – im süddeutschen Luftraum – die deutsche Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung (DVO) zu berücksichtigen. Die Deutsche Verordnung wiederum beeinflusst auch die Festlegungen im SIL.