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Verfahren Flughafen Zürich

Betriebsreglement

Das Betriebsreglement legt den rechtsgültigen Rahmen für die Ausgestaltung des Flugbetriebs fest.

Der Flugplatzhalter muss ein Betriebsreglement ausarbeiten und dieses dem Bund zur Genehmigung unterbreiten (Art. 36c Luftfahrtgesetz). Im Betriebsreglement sind die im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), in der Konzession oder in der Betriebsbewilligung sowie in der Plangenehmigung vorgegebenen Rahmenbedingungen konkret auszugestalten. Darunter fallen insbesondere die Organisation des Flugplatzes, die An- und Abflugverfahren und die besonderen Vorschriften für die Benützung des Flugplatzes. Aufgrund der vorgezogenen Massnahmen des Staatsvertrags bzw. der Deutschen Verordnung musste das Betriebsreglement in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils kurzfristig provisorisch angepasst werden. 2004 bis 2010 wurde über das sogenannte vorläufige Betriebsreglement verhandelt. Dieses bildet das aktuell gültige Betriebsreglement. 2014 hat der Flughafen die Gesuchsunterlagen für ein neues Betriebsreglement (Betriebsreglement 14) eingereicht.

Betriebsreglement 14 (Gesuchsunterlagen)