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Fuss- & Veloverkehr

Veloverkehr

Der Kanton Aargau verfügt über ein dichtes und durchgängiges Veloroutennetz. Mittels Formular können Sperrungen und Umleitungen aufgrund von Baustellen sowie Beschädigungen an der Beschilderung gemeldet werden.

Gute Fahrt*- Kanton Aargau
© Kanton Aargau

Das kantonale Veloroutennetz ist im Richtplan festgesetzt und auf dem Geoportal des Kantons für die Bevölkerung zugänglich. Es legt den Fokus auf die übergeordneten Verbindungen zwischen Gemeinden und dient in erster Linie dem Alltags-Pendler und Schulverkehr. Es zeichnet sich durch eine direkte Streckenführung, wo immer möglich einen allwettertauglichen Belag, sowie eine lückenlose Signalisation mit dem Sticker "Gute Fahrt-Kanton Aargau" aus.

Kantonale Velorouten verlaufen auf Kantons- und Gemeindestrassen. Sie werden als separate Velowege, mit Velostreifen oder im Mischverkehr geführt. Ausserorts wird die Veloroute grundsätzlich als separater Veloweg ausgestaltet. Die Finanzierung ausserhalb des Siedlungsgebiets erfolgt zu 100 Prozent durch den Kanton und innerhalb des Siedlungsgebiets im Verbund durch Kanton und Gemeinde (Gemeindebeiträge gemäss Kantonsstrassendekret).

Signalisiert werden die kantonalen Velorouten durch den Kanton, unterhalten werden sie vom jeweiligen Strasseneigentümer.

Die nationalen und regionalen Velolandrouten von SchweizMobil konstituieren das Freizeitvelonetz des Kantons. Sie dienen in erster Linie der Erholung und verlaufen deshalb kantonsübergreifend oft auf unbefestigten Wegen im Wald oder entlang Gewässern. Auch hier ist der Kanton zuständig für die durchgängige Signalisierung. Der Sticker mit der jeweiligen Routennummer kennzeichnet diese Velorouten.

Sollte eine Lücke oder eine Baustelle im kantonalen Veloroutennetz bestehen, ist eine Ersatzroute signalisiert. Mehr zu diesem Thema unter häufige Fragen.

Sperrung, Umleitung oder Beschädigung der Beschilderung von Velorouten im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau ist zuständig für die Beschilderung:

Führt eine Baustelle zur Sperrung oder Umleitung einer dieser Routen, wird die Signalisierung der Umleitung durch den Kanton ausgeführt. Um die Signalisierung vor Baustellenbeginn auszuführen, ist nachfolgendes Formular durch die Bauherrschaft vollständig auszufüllen – es wird der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt. Zusätzlich zu Sperrungen und Umleitungen können mit dem Formular auch Beschädigungen an der Beschilderung gemeldet werden.

Online-Formular

Für Umleitungen und Sperrungen bitten wir um eine Meldung 4 Wochen vor Baustellenstart.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie einen Kartenausschnitt hinzu. Der gesperrte Abschnitt sowie ein Umleitungsvorschlag sind auf der Karte zu verorten (siehe Beispiel ).