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Verkehr & Siedlung

Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung

Immer mehr Menschen wohnen in Städten und Agglomerationen. Für Arbeit, Einkauf und Freizeit werden immer längere Strecken zurückgelegt. Die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ist herausfordernd. Mit den Agglomerationsprogrammen werden Kantone und Gemeinden in der grenzüberschreitenden Siedlungs- und Verkehrsentwicklung unterstützt. Der Kanton Aargau ist gemeinsam mit Gemeinden, Regionalplanungsverbänden, Nachbarkantonen und ausländischen Gebietskörperschaften an der Erarbeitung von vier Agglomerationsprogrammen beteiligt.

Agglomerationsprogramme Kanton Aargau

Perimeter Agglomerationsprogramme 5. Generation Kanton Aargau

Programm Agglomerationsverkehr

Um dem erhöhten Verkehrsaufkommen zu begegnen und die Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung zu fördern, hat der Bund das Programm Agglomerationsverkehr lanciert. Dabei beteiligt er sich an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Von Bundesgeldern können Agglomerationen profitieren, die mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung sowie die Landschaftsplanung wirkungsvoll über die Grenzen hinweg aufeinander abstimmen. Durch die koordinierte Entwicklung von Siedlung und Verkehr wird die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und das Verkehrssystem darauf abgestimmt weiterentwickelt.

Gemeinsam mit Gemeinden, Regionalplanungsverbänden, Nachbarkantonen und ausländischen Gebietskörperschaften ist der Kanton Aargau an der Erarbeitung der vier Agglomerationsprogramme Aargau-Ost, AareLand, Limmattal und Basel beteiligt. Die Agglomerationsprogramme werden in einem Vier-Jahres-Rhythmus erarbeitet und beinhalten auf Basis von Analysen, Zukunftsbild und Strategien konkrete Massnahmen, um die Agglomerationen lebenswert zu halten und so als Wirtschafts- und Lebensraum zu stärken. Über das Agglomerationsprogramm beteiligt sich der Bund nach einer Gesamtprüfung von Wirkung und Kosten-Nutzen an der Finanzierung der im Programm vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturen. Es werden zwischen 30 und 50 Prozent der Kosten mitfinanziert.

Infofilm: Was ist ein Agglomerationsprogramm?

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Ziele der Agglomerationsprogramme

Mit den Agglomerationsprogrammen verfolgt der Bund im Rahmen einer nachhaltigen Gesamtsicht folgende Ziele:

  • Sicherstellen, dass der Verkehr ganzheitlich betrachtet wird und dass die einzelnen Verkehrsträger aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft werden
  • Sicherstellen einer mit der Siedlungsentwicklung koordinierten Mobilität
  • Verbessern der Siedlungsqualität, Lenken der Siedlungsentwicklung nach innen sowie Strukturierung und Begrenzen der räumlichen Ausdehnung der Siedlungsgebiete
  • Fördern der Standortattraktivität für die Wirtschaft
  • Reduzieren der Umweltbelastungen (zum Beispiel Luft- und Lärmbelastungen) und des Energieverbrauchs
  • Verbessern der Zugänglichkeit des Verkehrssystems für Menschen, die einen erschwerten Zugang haben
  • Stärken der Agglomeration in einem partizipativen und partnerschaftlichen Prozess

Agglomerationsprogramme 5. Generation

Mit der Erarbeitung der Agglomerationsprogramme 5. Generation wurde im Herbst 2022 begonnen. Die Programme sind Ende Juni 2025 beim Bund einzureichen. Nach dem Prüfprozess beim Bund und der Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen beginnt das 5-jährige Umsetzungszeitfenster: Zwischen 2028 und 2032 muss mit dem Bau der Massnahmen begonnen werden, um von Bundesbeiträgen profitieren zu können.

Agglomerationsprogramme 4. Generation

Die Erarbeitung der Agglomerationsprogramme 4. Generation hat im 2. Quartal 2019 begonnen. Die Programme wurden im Juni 2021 eingereicht und im Anschluss durch den Bund geprüft. Nach dem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und der Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund ist die Umsetzung der Projekte im Zeitraum 2024 bis 2028 vorgesehen.

Agglomerationsprogramme 3. Generation

Die Agglomerationsprogramme der dritten Generation wurden per 31. Dezember 2016 beim Bund eingereicht. Im Herbst 2019 folgte die Unterzeichnung der Leistungsvereinbarungen. Damit wurde das 5-jährige Umsetzungszeitfenster (2020 – 2025) geöffnet. Das Ziel der dritten Generation ist die Konsolidierung der ersten und zweiten Generation.

Agglomerationsprogramme 2. Generation

Die Agglomerationsprogramme der zweiten Generation wurden per Ende Juni 2012 beim Bund eingereicht. Viele der vom Bund unterstützten Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Agglomerationsverkehrs wurden im vorgesehenen Zeitraum 2015 – 2018 umgesetzt. Mit dem Bau der Massnahmen der 2. Generation muss bis Ende 2027 begonnen werden, sonst verfallen die Bundesbeiträge.

Agglomerationsprogramme 1. Generation

Die Agglomerationsprogramme der ersten Generation wurden per Ende 2007 beim Bund eingereicht. Eine Vielzahl der vom Bund unterstützten Massnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur des Agglomerationsverkehrs wurden im vorgesehenen Zeitraum 2011 – 2014 umgesetzt. Mit dem Bau der Massnahmen der 1. Generation muss bis Ende 2027 begonnen werden, sonst verfallen die Bundesbeiträge.

Glossar

Agglomerationsprogramm

Planungsinstrument zur langfristigen Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in städtisch geprägten Gebieten. Es wird gemeinsam von Gemeinden, Regionalplanungen und Kanton erarbeitet und beim Bund zur Prüfung eingereicht.

Bundesbeitrag

Der Bund kann Massnahmen aus dem Infrastrukturbereich mit 30 bis 50 Prozent mitfinanzieren.

Zukunftsbild

Karte, welche die Agglomeration hinsichtlich Verkehrs- und Siedlungsentwicklung im Jahr 2040 darstellt.

Generation

Circa alle 4 Jahre kann eine Agglomeration ein Agglomerationsprogramm beim Bund einreichen. 2010 wurde das erste Programm und somit die 1. Generation beim Bund eingereicht. 2025 wird bereits die 5. Generation eingereicht.

A-Massnahme

Konkrete Massnahme, die beim Bund zur Mitfinanzierung beantragt wird.
A-Massnahmen der 4. Generation werden 2024–2028 realisiert.

B-Massnahme

Massnahme, die noch in Planung ist. Diese wird weiter bearbeitet, um in der nächsten Generation der Agglomerationsprogramme als A-Massnahme eingereicht zu werden.

C-Massnahme

Grössere Vorhaben, die noch nicht räumlich abgestimmt sind. Sie dienen dazu anzuzeigen, in welche Richtung die Massnahmen in Zukunft gehen.

Massnahmenliste

Liste der vom Bund im Kanton Aargau mitfinanzierten Massnahmen, Stand Oktober 2024 (XLSX, 23 Seiten, 589 KB)

Ablauf der Generationen

Zeitlicher Ablauf Agglomerationsprogramme (PDF, 1 Seite, 458 KB)