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Dekretsbeitragsgesuch stellen

Der Kanton kann Beiträge an bedeutende Entwicklungsplanungen (Fall A) und an die Planung zur Sanierung sowie Erneuerung von Einzelobjekten (Fall B) leisten, wenn diese von besonderem kantonalem Interesse sind. Die weiteren Kriterien, ob Beiträge geleistet werden können, und Informationen zum Verfahren finden Sie in den Beitragsgesuchen zum Download. Falls eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden kann, ist nach Abschluss des Projekts ein Faktenblatt zu erstellen.

Unterlagen benötigt | Fristen beachten

Signatur erforderlich | Volljährigkeit erforderlich

Ablauf

Passendes Formular (Dekretsbeitragsgesuch Fall A oder B) ausfüllen und zusammen mit den geforderten Unterlagen an die Abteilung Raumentwicklung schicken.

Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen sind den Gesuchsformularen zu entnehmen und gegebenenfalls durch weitere spezifische Unterlagen zu ergänzen.

Fristen und Termine

  • Innerhalb eines Jahres nach der Beitragszusicherung muss mit dem Vorhaben begonnen werden. Vor Ablauf kann ein Antrag auf Verlängerung mit entsprechender Begründung gestellt werden.
  • Innerhalb von vier Jahren nach der Zusicherung müssen der Schlussbericht und das Faktenblatt eingereicht und durch den zuständigen Mitarbeitenden abgenommen worden sein.

Werden die Fristen nicht eingehalten oder erfüllen die abgegebenen Unterlagen nicht die Qualitätsanforderungen, können zugesicherte Beiträge verweigert oder gekürzt werden.

Kosten

Für die Einreichung der Dekretsbeitragsgesuche und deren Bearbeitung durch die Abteilung Raumentwicklung werden keine Gebühren erhoben.

Anleitungen

In unseren Arbeitshilfen & Empfehlungen finden Sie unter Merkblätter und Empfehlungen > Faktenblätter Beispiele für Faktenblätter zur Dokumentation beitragsberechtigter Projekte.

Ansprechpersonen

Gebietszuständigkeiten Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung OSR (PDF, 1 Seite, 1,6 MB)

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Gesuchsformulare für Dekretsbeiträge

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