W9 Steuern und Gebühren
Mit der Annahme der Steuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) hat sich der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen verschärft. Für juristische Personen nahm die relative Steuerbelastung im Kanton Aargau nach einer starken Zunahme wieder leicht ab, für natürliche Personen blieb sie gleich.
Die Finanzierung der öffentlichen Hand soll optimal und gerecht ausgestaltet werden. Als Erträge des öffentlichen Haushalts bestimmen Steuern und Gebühren einerseits den finanziellen Handlungsspielraum des Staats. Andererseits stellen sie eine finanzielle Belastung für die Wohnbevölkerung und die Unternehmen dar und beeinflussen so die Standortattraktivität des Kantons. In diesem Spannungsfeld soll die Steuerbelastung so optimiert werden, dass die Steuereinnahmen trotz tiefen Steuern erhalten werden können. Zudem sollen ausgewählte staatliche Leistungen gemäss Verursacherprinzip über Gebühren finanziert werden.Um die Staatsfinanzierung optimal und gerecht auszugestalten, ist kontinuierlich eine Balance zwischen Steuerbelastung einerseits und Umfang sowie Qualität des kantonalen Leistungsangebots andererseits zu suchen.
Indikatoren: Steuerbelastung und Gebührenfinanzierung
Optimalität und Gerechtigkeit der Staatsfinanzierung werden anhand der Steuerbelastung für natürliche und juristische Personen sowie anhand des Anteils der Gebührenfinanzierung an der öffentlichen Versorgung und an Dienstleistungen gemessen. Die steuerliche Belastung soll im Aargau unterdurchschnittlich bleiben. Die Gebührenfinanzierung soll stabil bleiben.
Der Indikator zeigt die relative Steuerbelastung basierend auf Steuerfüssen und Tarifen im schweizweiten Vergleich für natürliche Personen im Einkommensband von 50'000 bis 300'000 Franken und für juristische Personen.
Steuerbelastung natürliche und juristische Personen, Aargau, 2003 - 2023
langfristig (seit 2003) | unverändert |
kurzfristig (seit 2020) | unverändert |
Der Indikator zeigt die Kostendeckung durch kantonale und kommunale Gebühren in den Bereichen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Abfallwirtschaft (indexiert).
Gebührenfinanzierung, Aargau und Schweiz, 2008 - 2021
langfristig (seit 2008) | positiv |
kurzfristig (seit 2020) | positiv |
Stand 2024
Relative Steuerbelastung nimmt leicht ab und Gebührenrecht wurde revidiert
Die relative Steuerbelastung auf Kantons- und Gemeindeebene blieb im Kanton Aargau im schweizweiten Vergleich zwischen 2020 und 2023 ungefähr gleich. Mit den Steuersenkungen vieler Kantone im Zusammenhang mit der Steuerreform (STAF), nahm die relative Steuerbelastung für juristische Personen zwischen 2018 und 2021 zu und kam 2021 mit 100,3 % knapp über den Schweizer Durchschnitt von 100 Indexpunkten zu liegen. Mit der Steuergesetzrevision 2022 wurde beschlossen, dass der Gewinnsteuersatz für juristische Personen im Kanton Aargau in drei Stufen bis 2024 gesenkt wird. 2023 liegt er mit 96,3 Punkten wieder knapp unter dem Durchschnitt (Credit Suisse 2023). Für natürliche Personen blieb die relative Steuerbelastung etwa gleich und lag 2023 bei 84,9 %. Bei den natürlichen Personen lag der Kanton Aargau 2023 im schweizweiten Vergleich auf Rang 11 (2020: 8), bei den juristischen auf Rang 19 (2020: 19) (Credit Suisse 2023). Von den gesamten kantonalen Steuererträgen 2023 stammten 80 % von natürlichen (2019: 75 %), 14 % von juristischen Personen (2019: 15 %) und 7 % stammen aus weiteren Steuern (2019: 10 %). Dazu gehören Erbschafts- und Schenkungssteuern, Grundstückgewinnsteuern und Motorfahrzeugabgaben. In absoluten Zahlen betrugen die Steuereinnahmen 2023 insgesamt rund 2,7 Milliarden Franken (2019: 2,55 Mrd.) (DFR 2020; DFR 2024).
Betrachtet man das Ressourcenpotenzial des Kantons, welches das wirtschaftliche Potenzial der Steuerpflichtigen widerspiegelt, ist dieses im schweizweiten Vergleich unterdurchschnittlich (DFR 2024). Der Hauptgrund liegt bei den vergleichsmässig wenig ertragsstarken Unternehmen und wenig einkommensstarken Einwohnerinnen und Einwohner (DFR 2022). Die Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials (Steuerausschöpfungsquote) hingegen ist bei den natürlichen Personen ebenfalls unterdurchschnittlich, während die Ausschöpfungsquote bei den juristischen Personen dennoch überdurchschnittlich ist (EFV 2024a). Insgesamt liegen die Steuererträge pro Einwohnerin und Einwohner knapp ein Drittel unter dem schweizerischen Durchschnitt (DFR 2024).
Der Gesamtindex der Gebührenfinanzierung auf Gemeinde- und Kantonsebene für die Bereiche Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, allgemeines Rechtswesen, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Abfallwirtschaft lag im Kanton Aargau 2022 bei 84 %. Dies sind 7 Prozentpunkte mehr als im Schweizer Durchschnitt, der sich seit Jahren kaum verändert hat (EFV 2024b). Während die Gebührenfinanzierung im Kanton Aargau in den Bereichen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie Abfallentsorgung überdurchschnittlich hoch ist, liegt sie im allgemeinen Rechtswesen (Betreibungswesen, Einwohnerkontrolle, Grundbuchamt, Konkursamt, Zivilstandsamt usw.) unter dem Schweizer Durchschnitt. Tiefe Indexwerte deuten nicht automatisch darauf hin, dass Gebührenerhöhungen angezeigt wären (EFV 2023).
Das Projekt "Materielle und formelle Revision des Gebührenrechts" wurde umgesetzt und zielte darauf ab, das Gebührenrecht besser zu strukturieren und transparenter zu gestalten. In diesem Rahmen wurde auch eine Kosten- und Erlösanalyse vorgenommen. Diese ergab, dass die meisten Gebührentatbestände eine Unterdeckung aufweisen, dass aber weder aus rechtlicher noch aus politischer Sicht ein Anpassungsbedarf besteht. Lediglich im Bereich der Verkehrszulassung besteht eine wesentliche Überdeckung, weshalb eine Senkung der Gebühren beschlossen wurde. Neu soll das Gebührenrecht alle acht Jahre überprüft werden (SK 2023).
Herausforderungen
- Die Ergänzungssteuer, welche die OECD-Mindestbesteuerung umsetzt, sieht seit Anfang 2024 eine Mindestbesteuerung von 15 % für grosse international tätige Unternehmensgruppen vor. Um die steuerliche Attraktivität des Standorts Aargau zu erhalten und die Auswirkungen der Mindestbesteuerung auszugleichen, wird geprüft wie die Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer eingesetzt werden könnten. Eine mögliche Massnahme ist eine qualifizierte Steuergutschrift, welche Unternehmen unterstützen kann, die umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Innovationsprojekte durchführen.
- Der Kanton Aargau hat weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten, um als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu wachsen und sein Ressourcenpotenzial zu stärken. Deswegen plant der Regierungsrat im Rahmen der Steuerstrategie für 2025 eine Steuergesetzrevision, die eine Senkung der Vermögenssteuer und eine Erhöhung der Abzüge für Kinderbetreuungskosten sowie für berufsbezogene Aus- und Weiterbildungskosten vorsieht (RR 2023).
Verweise
Für das Thema "Steuern und Gebühren" relevante SDGs der Agenda 2030
Das Thema "Steuern und Gebühren" ist Teil vom Nachhaltigkeitsbericht des Kantons Aargau:
Quellen
Mitarbeit | |
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Referenzen |
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